Zehn ehrenamtliche Sozialrichter gesucht

Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag von Verbänden, Organisationen, Behörden, der Kreise und kreisfreien Städte ausgewählt und für fünf Jahre vom Justizministerium berufen. Interessiert? Melden Sie sich jetzt!

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Werden Sie Schöffe/Schöffin des VdK am Sozialgericht Darmstadt!

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen hat derzeit mit verlängerter Frist bis Ende April 2024 die Möglichkeit, zehn neue Kandidatinnen/Kandidaten aus den eigenen Reihen als ehrenamtliche Richter/Richterinnen am Sozialgericht Darmstadt in der Kammer Sozialversicherungsrecht sowie weiteren Kammern vorzuschlagen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im VdK-Landesverband. Wir freuen uns über Interessierte mit Wohnsitz im Bezirk Darmstadt: Bitte melden Sie sich umgehend per E-Mail an Externer Link:recht.ht@vdk.de oder telefonisch (Dimitar Mitev, 069 714002-45). Wir lassen Ihnen dann einen Personalbogen zukommen, den Sie bitte ausfüllen und vorzugsweise per E-Mail an Externer Link:recht.ht@vdk.de zurücksenden.

Vor den hessischen Sozialgerichten (SG) und vor dem Landessozialgericht (LSG) werden Verfahren in Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie Verfahren im Rahmen des Schwerbehindertenrechts, Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe verhandelt. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt, dass die Kammern der SG mit einem Berufsrichter* und zwei ehrenamtlichen Richtern, die Senate beim LSG mit drei hauptamtlichen und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind.

Sozial- und Landessozialgerichte suchen ehrenamtliche Verstärkung

Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag von Verbänden, Organisationen, Behörden, der Kreise und kreisfreien Städte ausgewählt und für fünf Jahre vom Hessischen Justizministerium berufen. Auch der VdK ist vorschlagsberechtigt. Regelmäßig – vor allem ab Mitte November bis Mitte Februar jeden Jahres – sind ehrenamtliche Richterposten an den SG in Darmstadt, Fulda, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden sowie am LSG Darmstadt neu zu besetzen. Die Gerichte verfügen dann über Vakanzen in den Kammern/Senaten Entschädigungsrecht und Sozialversicherung. Mehr Informationen enthalten die Broschüre „Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit“ sowie der "Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen" des Hessischen Justizministeriums. Die Publikationen können kostenfrei im PDF-Format von der Externer Link:Website des Hessischen Justizministeriums heruntergeladen werden.

Wer kann ehrenamtlicher Sozialrichter werden?

Generell können beispielsweise Arbeitnehmer, Rentner, aber auch Hausfrauen und Studenten berufen werden. Wer ehrenamtlicher Richter werden möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein – eine obere Altersgrenze gibt es nicht – und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Ehrenamtliche Richter am LSG müssen zuvor mindestens fünf Jahre am SG tätig gewesen sein. Eine zeitgleiche Berufung an das SG und LSG ist nicht möglich. Maßgebend für den Einsatz sind der Arbeits- und/oder Wohnort. Mehr zu den Aufgaben und zur Funktion ehrenamtlicher Richter sowie zur Besetzung der Kammern und Senate finden Sie auf den Seiten 7–10, Erläuterungen zu den Sitzungen auf den Seiten 16–19 der ersten obengenannten Publikation.

Was ist zu beachten?

An wie vielen Sitzungen beziehungsweise Verhandlungen Sie als ehrenamtlicher Sozialrichter teilnehmen, ist je nach Kammer/Senat und Bezirk unterschiedlich. Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung (siehe die Seiten 19–21 der obengenannten Broschüre), zudem sind Sie währenddessen gesetzlich unfallversichert. Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, für die Tätigkeit am Gericht vom Arbeitgeber freigestellt zu werden. Für einen eventuellen Verdienstausfall zahlt die Justizkasse auf Antrag eine zusätzliche Entschädigung.

* Hinweis: Mit der männlichen Wortform sind stets alle Geschlechter gemeint.

Machen Sie mit!

Sie können sich vorstellen, als ehrenamtlicher Sozialrichter tätig zu werden? Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf!

Kontakt

Kontakt: Sozialverband VdK Hessen-Thüringen, Abteilung Recht und Beratung

Hausadresse Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt am Main E-Mail: recht.ht@vdk.de