Der Sozialverband VdK vertritt die gesellschaftlichen,
politischen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder
gegenüber dem Staat und der Regierung. Er ist föderal
strukturiert und gliedert sich in:
Bundesverband
Landesverbände
Kreisverbände
Ortsverbände
Der Bundesverband nimmt aktiv Einfluss auf aktuelle Entwicklungen
in der Renten-, Gesundheits-, und Sozialpolitik. Dabei vertritt er
konsequent die Interessen der 1,6 Millionen Mitglieder in
Deutschland.
Die Landesverbände machen sich stark für ihre
Mitglieder gegenüber den Landesparlamenten und pflegen enge
Kontakte zu anderen Organisationen.
Die Kreisverbände beraten die Mitglieder beispielsweise zum
Renten- und Behindertenrecht, zur Alten- und Sozialhilfe, zur
Pflegeversicherung oder zum Patientenschutz. Qualifizierte
Mitarbeiter klären die Mitglieder über ihre Rechte und
Ansprüche auf und erledigen für sie den Schriftwechsel
mit Behörden. Die Prozessbevollmächtigten vertreten die
Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.
Die Ortsverbände halten ihre Mitglieder mit
Informationsveranstaltungen zur Sozialpolitik oder zu
Gesundheitsthemen auf dem Laufenden. Außerdem lassen sie sich
abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten einfallen, wie
Tagesausflüge, Reisen oder Seniorennachmittage.
Der Sozialverband VdK ist politisch und konfessionell
unabhängig und finanziert sich über die Beiträge
seiner Mitglieder.