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Beratungsangebote des KV Unna
Der Sozialverband VdK vertritt seine Mitglieder in Widerspruchs-/Klageverfahren in allen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunktmäßig beraten wir in den Angelegenheiten:
- Rentenrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Arbeitslosenrecht
- Recht der gesetzlichen Unfallversicherung SGB VII
- Soziales Entschädigungsrecht
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 5,50 € monatlich.
Zur Durchführung eines Verfahrens werden von uns Gebühren für das Widerspruchsverfahren von 40 € und, falls erforderlich, für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht von 65 € erhoben (siehe Gebührenordnung).
Neumitglieder, die dem Verband noch nicht ein Jahr angehören, haben bei Inanspruchnahme der Vertretung in einen Rechtsbehelfs-oder Rechtsmittelverfahren einen Solidarbeitrag in Höhe von einem jährlichen Mitgliedsbeitrag (66 €) zu zahlen.
Sollte in Ihrer Angelegenheit eine Frist gewahrt werden müssen, besteht für Sie als Ratsuchender die Möglichkeit, zunächst den ablehnenden Bescheid in unseren Geschäftszeiten persönlich vorzulegen und unsere Mitarbeiterinnen des Kreisverbandes zu beauftragen, den Rechtsbehelf einzulegen.
Die Einlegung des Rechtsmittels erfolgt gegebenenfalls dann ohne eine Sozialberatung, zur Wahrung der Frist und Akteneinsicht.
Sie können auch gegen Ihren ablehnenden Bescheid innerhalb eines Monats ab Zustellung zunächst fristwahrend selber Widerspruch bzw. Klage einlegen und eine weitere Begründung durch den Sozialverband VdK ankündigen.
Nach Rücksprache mit uns in einer unserer Sprechstunden können wir dann das Verfahren für Sie weiter bearbeiten.
Rechtsvertretung durch die VdK-Rechtsabteilung Dortmund in Klageverfahren
Königswall 28
44137 Dortmund
Telefon: 0 23 1- 42 78 220
Vorzulegen: VdK-Mitgliedsausweis und alles an schriftlichen Unterlagen in Kopie.
Hilfe bei Anträgen durch die VdK Ortsverbände
Kontakt: siehe Reiter links Ortsverbände