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VdK informierte über Vorsorgemöglichkeiten
Zum Vortrag „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ hatte der Sozialverband VdK Kreisverband Oldenburg-Stadt am Dienstag, den 3. September 2019 in Oldenburg eingeladen.
Als Referentin informierte Ute Maulik vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. über die Unterschiede der drei Vorsorgemöglichkeiten. Und räumte dabei auch mit dem weit verbreiteten Irrtum auf, dass Ehepartner, Kinder oder nahe Angehörige im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls rechtswirksam entscheiden dürfen. Jeder müsse selbst Vorsorge treffen, wie er im Ernstfall versorgt werden möchte, so Maulik.
Die Betreuungsverfügung gibt darüber Auskunft, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll bzw. wer nicht. Außerdem werden konkrete Wünsche über die Art und Weise der Betreuung festgehalten, zum Beispiel welcher Pflegedienst engagiert werden soll. Bei der Vorsorgevollmacht wird einer Vertrauensperson die umfassende Vollmacht eingeräumt, im Ernstfall im Sinne des Betroffenen zu entscheiden.
Eine Patientenverfügung enthält die umfangreichsten Entscheidungen, weshalb diese gut überlegt sein sollten. Darin ist festgehalten, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, falls sich der Patient in der konkreten Situation nicht mehr mitteilen kann. Der Tipp der Expertin lautet hierzu: „Lassen Sie sich ausführlich von Ärzten beraten, welche Situationen bei bestimmten Krankheiten auftreten können und wie genau die Behandlungswünsche dafür formuliert werden müssen.“
Der Vortrag im VdK-Haus war so gut besucht, dass die Verantwortlichen des VdK-Kreisverbands bereits einen weiteren Termin planen.
04.09.2019