Sozialverband VdK - Kreisverband Nordthüringen
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Reaktionen aus dem Sozialministerium

Unsere Forderung wurde aufgegriffen

Auf Anfrage an den Behindertenbeauftragten des Freistaates Thüringen, Dr. Paul Brockhaus zum Stand der Überarbeitung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGlG), insbesondere auch im Zusammenhang mit unserer Forderung der Streichung des Finanzierungvorbehaltes, erhielten wir nachfolgendes Mail von Markus Lorenz, Referent des Beauftragten:

"Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt durch Beschluss des Thüringer Landtags vom 18. November 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 340) mittlerweile unbefristet. Eine inhaltliche Fortentwicklung des Gesetzes (Novellierung) soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Sie haben richtig erkannt, dass die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen einem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Novellierung des Gesetzes sieht.
Gerade heute (31. März 2011) fand eine Veranstaltung zu den bisher vorgeschlagenen Maßnahmen für einen Aktionsplan mit 200 Teilnehmern im Thüringer Landtag statt. Dabei wurden auch einzelne Vorschläge zum Gleichstellungsgesetz diskutiert. Ihre kommunale Behindertenbeauftragte (Kyffhäuserkreis), Frau Goldi Morcinek, war ebenfalls anwesend.
Was den Finanzierungsvorbehalt angeht, setzt sich auch Herr Dr. Brockhausen für dessen Abschaffung ein, da er aus seiner Sicht gar nicht handhabbar und damit überflüssig ist. Wir werden sehen, wie die weitere Diskussion verläuft. Gegenwärtig erarbeiten wir einen eigenen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Gleichstellungsgesetzes, der mit in die weiteren Beratungen einfließen soll.

Markus Lorenz
Referent des Beauftragten der Thüringer Landesregierung
für Menschen mit Behinderungen

Wir werden am Problem dran bleiben


Die von Ina Riem unten im September 2010 erwähnten 9 Arbeitsgruppen und deren bisherigen Ergebnisse, welche Grundlage zur Diskussion am 31. März in der Fachkonferenz waren, findet man hir unter Arbeitsgruppen


Erste Reaktion

Am 5. Oktober 2010 kam die erste Reaktion auf unsere Aktion "Offener Brief" aus dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit des Freistaates Thrüingen von Ina Riehm, Referatsleiterin Behindertenpolitik. In dem Brief teilt sie u.a. mit "Gegenwärtig findet in Thüringen ein Diskussionsprozess zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen statt, in dessen Rahmen auch Änderungsvorschläge für eine Novellierung des Thür GlG aufgezeigt werden sollen." Sie informiert, dass dazu neun Arbeitsgruppen berufen wurden.

Lesen Sie den Brief im Wortlaut in nachfolgender PDF-Datei.

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