Sozialrechtsberatung im Kreisverband am Niederrhein Außensprechstunden an 17 Standorten im Verbandsgebiet
In allen Fragen des Sozial-, Renten-, Versorgungs-
und Behindertenrechts erfolgt Beratung und Rechtsbeistand mit
Vertretung bei Behörden und den Sozialgerichten durch
kompetente und erfahrene Juristen des Kreisverbandes an folgenden
Standorten:
Wichtige
Hinweise: Eine Erstberatung und die Beantwortung
kurzer Fragen setzt beim VdK keine
Mitgliedschaft voraus. Erst wenn der VdK als Interessenvertreter
mit Vollmacht tätig werden oder eine umfangreichere Beratung
mit Aktenstudium durchführen soll, verlangt es das Gesetz und
die VdK-Satzung, dass eine Mitgliedschaft begründet
wird.
Termine sind nicht
vonnöten, wohl häufig ein wenig Zeit gemäß der
Warteliste vor Ort.
Wir bitten um Verständnis,
dass fernmündliche Beratung nur im Notfall und selbst dann
nicht in ausführlicher Form erfolgen kann!