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Offener Brief wegen Honorarkürzung bei Polysomnographie

Interessenvereinigung der Selbsthilfeorganisationen

VdK-Fachverband Schlafapnoe/Chronische Schlafstörungen
Bundesverband Schlafapnoe und Schlafstörungen Deutschland
RLS e. V. Deutsche Restless Legs Vereinigung
Deutsche Narkolepsie Gesellschaft
Narkolepsie Deutschland e. V.

Postadresse:
Reinhard Müller
Holzweg 22
34225 Baunatal


Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, die Kassenärztliche Vereinigung des Bundes und der Bundesländer, den GKV -Spitzenverband, den Patientenbeauftragten der Bundesregierung und den Bewertungsausschuss für Gesundheitsleistungen

20. Juli 2010

Betrifft: Gefährdung der medizinischen Versorgung von Patienten mit Schlafstörungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Schlafstörungen sind eine Volkskrankheit mit einer in die Millionen gehenden Patientenzahl. In Anbetracht der häufig schwierigen und differenzierten Diagnostik und Therapierung bedarf es einer hoch qualifizierten Technik und Behandlung, um die Patienten dauerhaft beschwerdefrei zu machen und in vielen Fällen auch arbeitsfähig zu erhalten. Nun wurde eine weitere Kosteneinsparung verfügt, die am 01.07.2010 in Kraft treten soll.

Durch diese neue Honorarregelung werden die Erlöse für die ambulante Polysomnographie drastisch reduziert. Wurde bisher die Leistung extrabudgetär vergütet, fällt sie jetzt in den Rahmen der normalen Vergütung und ist unter anderem durch ein gedeckeltes Budget unzureichend niedrig. Der Erlös beträgt zum Beispiel für einen Pneumologen um etwa 300 Euro pro Fall, gleichgültig wie viele Nächte der Patient für eine zufriedenstellende Therapierung im Schlaflabor verbleiben muss. Dieser Satz wurde bisher für eine einzelne Nacht im Schlaflabor vergütet. Bei dieser Neufestlegung des Honorars kann keine qualifizierte Schlafmedizin mehr betrieben werden, selbst wenn einzelne Laboratorien "Dumpingpreise" in Kauf nehmen würden. Außerdem würden die BUB -Richtlinien, die zum Beispiel zwei Nächte der Therapieeinstellung auf nasale Überdrucktherapie verlangen, ausgehebelt.

Der Bundesverband der Pneumologen und die Patientenorganisationen befürchten, dass die niedergelassenen Lungenfachärzte als Folge dieser Honorarpolitik ihren Betrieb nach und nach aus mangelnder Kostendeckung einstellen müssen. Dies kann nicht im Sinne der Patienten sein, denen bisher eine zufriedenstellende Qualität in der Diagnose und Therapierung von Schlafstörungen zuteil wurde. Erste Fälle, wo ambulante Schlaflabore ihre Arbeit einstellen wollen, sind bereits bekannt. So droht in der gesamten Region Fulda die Schließung des einzigen Schlaflabors mit 8 Betten Kapazität, bei dem vor kurzem noch eine Erweiterung auf 12 Betten geplant war.

Eine Verschiebung in den stationären Bereich ist nicht mehr möglich, da bereits früher verfügt wurde, dass Diagnose und Therapie von schlafgestörten Patienten im Regelfall ambulant erfolgen soll und nur noch schwierig zu therapierende Patienten stationär behandelt werden dürfen. Es sind bei weitem nicht nur Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen von der neuen Regelung betroffen. Der medizinische Dienst der Krankenkassen verlangt grundsätzlich bei sämtlichen Schlafstörungen die Polysomnographie ambulant durchzuführen. Dies ist in vielen Fällen nicht möglich, medizinisch nicht sinnvoll und von Seiten der Erhaltung der Qualitätsstandards inakzeptabel.

Die von Schlafstörungen betroffenen Patienten machen sich jetzt infolge der immer wieder verfügten Veränderungen in der Diagnostik und Therapie sowie den Kürzungen der Honorare von medizinischen Leistungen ernsthafte Sorgen, dass ihr Krankheitsbild, welches unbehandelt die schwersten, für das Gesundheitssystem sehr teuren Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann, nicht mehr den Qualitätsanforderungen entsprechend therapiert wird.


Wir, die im Briefkopf genannten Selbsthilfeverbände des Krankheitsbildes Schlafstörungen fordern deshalb

  • dass schlafmedizinische Leistungen durch hierzu qualifizierte Ärzte, das heißt Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Schlafmediziner/in erbracht werden,
  • in Solidarität mit den Schlafmedizinern eine angemessene, qualitativ gute schlafmedizinische Versorgung,
  • eine angemessene Vergütung zur Gewährleistung der schlafmedizinischen Qualität und der einwandfreien Versorgung der Patienten.


Die Vorstände der im Briefkopf genannten Selbsthilfeorganisationen:

Reinhard Müller, Bundessprecher VdK-Fachverband Schlafapnoe/ Chronische Schlafstörungen

Werner Waldmann, Vorsitzender Bundesverband Schlafapnoe und Schlafstörungen Deutschland

Lilo Habersack, Vorstandsvorsitzende RLS e. V. Deutsche Restless Legs Vereinigung

Monika Martin, Vorstand Narkolepsie Deutschland e. V. Schlaf-Wach-Regulationsstörungen-Selbsthilfe

Gerhard Steiner, Stellv. Vorsitzender Deutsche Narkolepsie Gesellschaft e. V.

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Offener Brief der Interessenvereinigung der Selbsthilfeorganisationen VdK-Fachverband Schlafapnoe/Chronische Schlafstörungen, Bundesverband Schlafapnoe und Schlafstörungen Deutschland, RLS e. V. Deutsche Restless Legs Vereinigung, Deutsche Narkolepsie Gesellschaft, Narkolepsie Deutschland e. V.

an

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, die Kassenärztliche Vereinigung des Bundes und der Bundesländer, den \GKV -Spitzenverband, den Patientenbeauftragten der Bundesregierung und den Bewertungsausschuss für Gesundheitsleistungen

Betrifft: Gefährdung der medizinischen Versorgung von Patienten mit Schlafstörungen

Datum: 20.7.2010

 

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