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Auswirkungen zur Gesundheitsreform
Zu Beginn des Jahres 2009 wird sich das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend ändern. Bisher haben Krankenkassen die Beiträge ihrer Mitglieder einbehalten und direkt zur Finanzierung ihrer Aufgaben verwendet. Ab dem kommenden Jahr sind sie jedoch verpflichtet, ihre Einnahmen unmittelbar an den neu eingeführten Gesundheitsfonds weiterzuleiten.
Aus diesem Topf erhält die Kasse für jeden Versicherten eine einheitliche Zuweisung. Die Höhe der Einnahmen einer Krankenkasse ist daher zukünftig unabhängig davon, ob sie viele Gutverdiener versichert oder ob der überwiegende Teil ihrer Mitglieder eher geringe Einkünfte hat. Da für einige Versichertengruppen regelmäßig höhere Kosten anfallen, fließen aus dem Gesundheitsfonds außerdem Zu- und Abschläge in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht und Krankengeldanspruch der Versicherten. Krankenkassen, die besonders viele Menschen mit kostenaufwändigen Erkrankungen versichern, erhalten für diesen Personenkreis einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich.
Die Einführung des Gesundheitsfonds bringt auch eine beachtliche Änderung für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit sich. Erstmals erheben sämtliche Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz. Der allgemeine Beitragssatz ab 1. Januar 2009 liegt bei 15,5 Prozent. Daneben haben die Krankenkassen die Möglichkeit einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben, wenn sie mit ihrem Anteil aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Folglich werden Versicherte auch zukünftig in verschiedenen Krankenkassen unterschiedlich hohe Beiträge zahlen.
Wer den Zusatzbeitrag nicht zahlen möchte, hat die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Dafür wurden die Regelungen zur Kündigung der Krankenkasse entsprechend verändert.
Einheitliche Beitragsbemessung
Zusatzbeiträge und Prämienzahlungen
Wegfall des Krankengeldanspruchs
Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Versicherungsfreiheit Arbeitslosengeld II-Bezieher
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