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Willkommen beim Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz-Tag
Es sind drei Tage, an denen sich das Land Rheinland-Pfalz in seiner ganzen Vielfältigkeit feiert. Ausrichter ist diesmal die Stadt Ingelheim am Rhein; sie erwartet vom 1. bis 3. Juni rund 300.000 Gäste. Interessant nicht nur für VdKler ist die Selbsthilfemeile in der Friedrich-Ebert-Straße. Dort informiert unter anderem der Sozialverband VdK die Besucher über sozialrechtliche Fragen und die Verbandsarbeit. Ein weiterer Höhepunkt ist der traditionelle Festumzug am Sonntag, bei dem der VdK-Motivwagen mit der Nummer 22 mit am Start ist.
www.rlp-tag.de
Menschen mit Behinderungen
In der deutschen Fassung des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (auch "UN-Behindertenrechtskonvention") ist durchgängig der Begriff "Menschen mit Behinderungen" verwendet worden.
Zahlreiche Gesetze, so unter anderem auch das Sozialgesetzbuch verwenden derzeit noch den Begriff "(schwer-)behinderte Menschen". Dieser Begriff wird aber von der Personengruppe selbst als diskriminierend empfunden, da die Menschen dadurch sprachlich auf ihre Behinderung reduziert werden.
In seiner Entschließung vom 24. November 2011 forderte der Bundesrat deshalb die Bundesregierung auf, den Zielen des Übereinkommens der Vereinten Nationen dadurch Rechnung zu tragen, dass in der Gesetzessprache durchgängig der Begriff "Menschen mit Behinderung" verwendet wird.
Der Sozialverband VdK befürwortet diese Entschließung und empfiehlt daher, zukünftig nur den Begriff "Menschen mit Behinderungen" zu verwenden.
Thema des Monats
Mitwirkungspflichten
Soziale Rechte in Deutschland bieten Bürgern Schutz und Sicherheit in bestimmten Lebenslagen. Wenn die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt sind, so hat man auch ein Recht darauf. Doch wo Rechte sind, bestehen in der Regel auch Pflichten.
Im Folgenden werden die wichtigsten Mitwirkungspflichten dargestellt und anhand von Beispielen näher erläutert. Die angeführten Pflichten sind jedoch nicht abschließend. Bevor also wichtige Angaben nicht gemacht oder verschwiegen werden und es infolge dessen zu einer Rückforderung oder gar einer Zahlungseinstellung kommt, sollte man sich immer die Merkblätter und Hinweise zu den Bescheiden und Antragsformularen genau durchlesen sowie im Zweifel an den Sozialverband VdK herantreten. [
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Das Thema des Monats liegt als Mappe auch in unseren 28 Kreisgeschäftsstellen für Sie aus.
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