Seiteninhalt
Kooperation von VdK NRW und Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.

Müssen Sie als Rentner Steuern zahlen? Diese Frage verunsichert zahlreiche Rentnerinnen und Rentner. Wie hoch darf die Rente sein, bevor man Steuern zahlen muss? Hierzu eine Information der Deutschen Rentenversicherung Rheinland: "Berücksichtigt man bei einem alleinstehenden Rentner, der bei einem Rentenbeginn im Jahr 2008 keine weiteren Einkünfte hat und in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, alle steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, so dürften für eine Jahresbruttorente von rund 16.800 Euro (1.400 Euro monatlich) keine Steuern zu zahlen sein. Dies entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag (Existenzminimum), bis zu dem keine Steuern zu zahlen sind. Wenn keine weiteren Einkünfte (Betriebsrenten, Mieteinnahmen und so weiter) vorliegen, hat der Rentner also erst bei einer Monatsrente von mehr als rund 1.400 Euro Steuern zu zahlen. Darüber hinaus können spätere Rentenanpassungen allerdings zu einer steuerlichen Belastung in den Folgejahren führen." Trotz solcher Zahlenangaben bleiben im Einzelfall oft viele Fragen offen.
Kooperation von Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring und VdK NRW - Nutzen Sie den Service für VdK-Mitglieder!
Viele VdK-Mitglieder sind sich unsicher, wenn es um das Thema Steuern geht. Der Sozialverband VdK berät ausschließlich im Sozialrecht, nicht jedoch im Steuerrecht. Deshalb hat der VdK Nordrhein-Westfalen eine Kooperation mit dem Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD) geschlossen: VdK-Mitglieder in Nordrhein-Westfalen können die spezialisierten und fachkundigen Beratungsdienstleistungen des LHRD zu vorteilhaften Konditionen in Anspruch nehmen. Das Leistungsangebot des LHRD basiert auf einem jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen der Ratsuchenden richtet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 12.000 Euro beträgt der Mitgliedsbeitrag zum Beispiel 54,- Euro.
Exklusiv für VdK-Mitglieder entfällt die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 14,- Euro.
Die Beratungsstellen des LHRD sind so ausgestattet, dass sie eine EDV-gestützte Kurzüberprüfung der Steuerpflicht vornehmen können. Der LHRD hilft Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft, wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Die Beratungsstellen des LHRD sind regional flächendeckend in Nordrhein-Westfalen verteilt. Auf der Internet-Seite des LHRD unter www.lhrd.de gibt es eine Suchfunktion, bei der unter Angabe Ihrer Wohnort-Postleitzahl bzw. des Wohnorts selbst die nächstgelegenen LHRD-Beratungsstellen angegeben werden. Sie können sich aber auch an Ihren VdK-Kreisverband wenden, wo man Ihnen gerne die für Sie nächste LHRD-Beratungsstelle nennen wird.
Suchfunktion zu den Beratungsstellen:

