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Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen!
Pressemitteilung
(12.01.12) Sozialverband VdK NRW warnt: Armut kann jeden treffen - Kommunale Daseinsvorsorge darf nicht abgebaut werden
Neujahrsempfang des Sozialverbands VdK NRW
Beim Neujahrsempfang des VdK Nordrhein-Westfalen in der Rheinterrasse Düsseldorf (von links): Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, VdK-Landesvorsitzender Karl-Heinz Fries, Gudrun Hock, Bürgermeisterin der Stadt Düsseldorf und Armin Lang, Vorsitzender des Bundesausschusses des Sozialverbandes VdK Deutschland.
Foto: Armin Strauch
Neujahrsempfang des Sozialverbands VdK NRW
Die Bundesregierung informiert:
Die Bundesregierung sorgt für sinkende Steuern. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird auf 1.000 Euro angehoben. Der Rentenbeitragssatz sinkt und ein neues Gesetz verbessert die medizinische Versorgung auf dem Land. Gesetzesvorhaben und Neuregelungen finden Sie hier:
2012 bringt Entlastungen
Neues Pflegekonzept - Bürgerbefragung
Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein und helfen Sie mit!
Bürgerbefragung zur Beantragung von Pflegeleistungen
Der Sozialverband VdK Deutschland ist zusammen mit dem Statistischen Bundesamt an einem Projekt "Bürokratieabbau: Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen für Pflegebedürftige, chronisch Kranke und akut schwer Kranke vereinfachen" beteiligt.
Jetzt bei der Umfrage des Statistischen Bundesamtes mitmachen!
Neues Pflegekonzept - Bürgerbefragung
VdK-Kampagne für pflegende Angehörige
Pflege geht jeden an!
Mit einer neuen bundesweiten Kampagne setzt sich der Sozialverband VdK dafür ein, dass pflegende Angehörige mehr erhalten - mehr Anerkennung, mehr finanzielle Hilfe, mehr Unterstützung.
Informieren Sie sich jetzt auf der Website zur Kampagne und schreiben Sie noch heute Ihrem Bundestags-Abgeordneten, um mehr Anerkennung für pflegende Angehörige zu fordern:
www.pflege-geht-jeden-an.de
Freifahrt für schwerbehinderte Menschen
Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB
Reiseerleichterung für 1,4 Millionen Menschen • Wegfall des Streckenverzeichnisses • Neuregelung unterstreicht Kundenorientierung
Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
"Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte
Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können", so die DB.
Rund um die Rente
Ab 1. Juli 2011 können Witwen, Witwer und Waisen neben ihrer Rente mehr hinzuverdienen
Rund um die Rente
Die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung sollen bürgerfreundlicher werden
Bei Rentenantrag beachten!
Drei wichtige Nummern für den Rentenantrag
(02/11) Wer seine Rente beantragt, sollte drei Nummern parat haben: die Steueridentifikationsnummer und für die Bankverbindung die sogenannten BIC- und IBAN-Nummern.
Damit die erste Rente pünktlich gezahlt werden kann, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, den Antrag drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.
Bei Schließung Ihrer Krankenkasse - kein Problem!
(05/11) Wenn ihre Krankenkasse geschlossen wird, können betroffene Rentnerinnen und Rentner eine neue gesetzliche Krankenkasse frei wählen.
Die gewählte Krankenkasse ist nach geltendem Recht verpflichtet, die Rentner aufzunehmen. Der neue Versicherungsschutz schließt sich nahtlos an den bisherigen an. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Hintergrund sind die aktuellen Berichte über die Schließung der CITY BKK.
Bei Schließung Ihrer Krankenkasse bitte beachten!
Nachteilsausgleiche - Merkzeichen "RF"
Wegfall der Gebührenbefreiung für behinderte Menschen mit Merkzeichen "RF"
Stellungnahme zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drucksache 15/1303)
(04/2011) Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht u.a. den Wegfall der Gebührenbefreiung für behinderte Menschen mit Merkzeichen "RF" vor. Statt der Befreiung soll künftig auf Antrag lediglich eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren auf ein Drittel erfolgen. Begründet wird diese Änderung damit, dass eine angemessene Beteiligung auch dieser Personengruppe an der Rundfunkfinanzierung und der Schaffung barrierefreier Angebote erfolgen solle.
Aus Sicht des Sozialverbandes VdK NRW benachteiligt diese Regelung die betroffenen Menschen und ist sachlich nicht gerechtfertigt.
Merkzeichen "RF" Rundfunkgebührenbefreiung
Pressedienst:
Merkzeichen "RF": Gebührenfreiheit muss erhalten bleiben
Lohn- und Einkommensteuerhilfe
Viele VdK-Mitglieder sind sich unsicher, wenn es um das Thema Steuern geht. Der Sozialverband VdK berät ausschließlich im Sozialrecht, nicht jedoch im Steuerrecht. Deshalb hat der VdK Nordrhein-Westfalen eine Kooperation mit dem Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. geschlossen: VdK-Mitglieder in NRW können die spezialisierten und fachkundigen Beratungsdienstleistungen des LHRD zu vorteilhaften Konditionen in Anspruch nehmen.
Exklusiv für VdK-Mitglieder entfällt die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 14,- Euro.
Rentensteuer - was ist zu beachten?
Nachteilsausgleiche
Ein wesentliches Ziel des Sozialgesetzbuchs IX ist es, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen ein selbst bestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Das SGB IX und verschiedene Vorschriften in anderen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Satzungen, Tarifen sowie Institutionen bieten deshalb behinderten Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen eine Reihe von Rechten, Hilfe und Einsparmöglichkeiten. Hier ist ein Teil der Nachteilsausgleiche für Sie zusammengefaßt:
- Stand nach Überarbeitung: August 2010 und April 2009 -
Kurzlink zu dieser Seite: http://vdk.de/nw1