Alter Parkausweis für Behinderte verliert Gültigkeit

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Mittwoch, 28.07.2010

Alter Parkausweis für Behinderte verliert Gültigkeit

Ab 1.1.2011 nur noch EU-Parkausweise für Behindertenparkplätze erlaubt

Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, weist darauf hin, dass der vor 2001 ausgegebene alte Parkausweis zum Jahresende seine Gültigkeit verliert. Schon jetzt sollten sich Besitzer der alten Fassung um umgehende Ausstellung der Parkberechtigung neuer Fassung bemühen - und nicht bis zum Jahresende warten. Parallel dazu gibt es bereits seit 2001 den EU-einheitlichen (blauen) Parkausweis für schwerbehinderte Menschen.

Behindertenparkplatz.
Parken ab 2011 nur noch mit EU-Parkausweis erlaubt.

"Der bislang noch gültige, aber seit einiger Zeit schon nicht mehr ausgestellte alte blaue Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verliert nunmehr mit Ablauf des 31.12.2010 seine Gültigkeit. Wer ab dem 01.01.2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den so genannten EU-Parkausweis", so Finke.

Wer ab 2011 ohne diesen Parkausweis oder mit dem alten, dann ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. (Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen)

Schlagworte zu dieser Seite: Parkausweis, Behinderte, EU-Parkausweis

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