Hartz-IV-Betreuung aus einer Hand gesichert - Grundgesetzänderung

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Freitag, 18.06.2010

Hartz-IV-Betreuung aus einer Hand gesichert - Grundgesetzänderung

Der Erhalt der Jobcenter zur Betreuung der mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihrer Familien ist gesichert.

Der Bundestag hat den Weg für die lange umstrittene Jobcenter-Reform endgültig freigemacht. Mit deutlich mehr als der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschloss er eine Änderung des Grundgesetzes. In namentlicher Abstimmung votierten 515 Abgeordnete von Union, FDP, SPD und Grünen dafür. 71 Parlamentarier der Linksfraktion stimmten dagegen. Enthaltungen gab es nicht. Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates zu der Neuregelung gilt als sicher.

Damit wurde die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt. Die Karlsruher Richter hatten diese Mischverwaltung im Dezember 2007 als unzulässig beanstandet. Zugleich beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Koalition und SPD, die Zahl der Optionskommunen von 69 auf bis zu 110 anzuheben. Sie kümmern sich in Eigenregie - also ohne Arbeitsagentur - um die Langzeitarbeitslosen.

In der Debatte zeigte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erleichtert über den erst nach heftigen, vor allem unionsinternen Auseinandersetzungen gefundenen Kompromiss. Mit der fraktionsübergreifenden Jobcenterreform «haben wir einen guten Weg gefunden für eine schnelle, passgenaue Vermittlung». Es sei nun sichergestellt, dass nicht nur alle Leistungen aus einer Hand kämen, sondern dass die zur Verfügung stehenden Mittel nicht verschwendet würden. Mit Blick auf die geplanten Milliarden- Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik sagte die Ministerin, es sei keinem Arbeitslosen geholfen, «wenn das Land an seinen Schulden erstickt» und «der Sozialstaat zusammenbricht».

Diese Einsparungen stießen bei der Opposition auf heftige Kritik

Bisherige Pflichtleistungen für Langzeitarbeitslose künftig in Ermessensleistungen der Jobcenter umzuwandeln, ist aus Sicht der SPD- Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme «verantwortungslos». Die Sozialdemokraten hatten ihre Zustimmung zu dem Kompromiss an die Freigabe von 900 Millionen Euro zur Entfristung von 3200 Vermittlerstllen bei den Arbeitsagenturen geknüpft. Die Mittel gab der Haushaltsausschuss erst vor wenigen Tagen frei.

Für die Linkspartei sagte Sabine Zimmermann, mit der Neuregelung bessere sich nichts. «Was nicht passt, wird passend gemacht.» Ihre Fraktion lehne die Aufteilung von Erwerbslosen in zwei Klassen - in Arbeitslose und Langzeitarbeitslose - ab. Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf SDP und Grünen vor, sie seien den arbeitslosen Menschen «in den Rücken gefallen», indem nun «zwei Klassen von Erwerbslosen grundgesetzlich verankert werden».
Auch könne man nicht von Reform sprechen, wenn damit das bisherige Chaos in Jobcentern und Optionskommunen nun endgültig werde. (dpa)

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