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Bei Hartz IV gilt auch Wohnmobil als Wohnung
Hartz-IV-Empfänger, die in ihrem Wohnmobil leben, bekommen die Betriebskosten für ihr Gefährt teilweise bezahlt. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel. Das Fahrzeug sei wie eine Wohnung zu behandeln, für deren Miete auch Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen bestehen würde. Wegen der Ersparnis von Wohnungsmiete könnten Steuern und Versicherung erstattet werden.
Sprit oder Kosten für Wartung und Pflege hingegen werden nicht bezahlt, da diese nicht unmittelbar mit der Funktion als Unterkunft zusammenhängen. (Az B 14 AS 79/09 R)
Geklagt hatte ein 55-jähriger Mann aus Kaiserslautern. Er war 2005 arbeitslos geworden und zog in sein 20 Jahre altes Wohnmobil. Für das Leben in seinem fahrbaren Zuhause erhielt der Mann anfangs nur den damaligen Hartz-IV-Regelsatz von 345 Euro. (dpa)



