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Mittwoch, 12.05.2010
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Abwrackprämie steht auch Hartz-IV-Beziehern zu
Hartz-IV-Empfänger müssen grundsätzlich keine Einbußen bei Auszahlung einer Abwrackprämie für ihr altes Auto fürchten. Nur wenn der Wert ihres Neuwagens einen bestimmten Betrag überschreitet, ist die staatliche Subvention von 2.500 Euro anzurechnen, entschied das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 30. April (Az. L 7 AS 43/10 B ER). Der individuelle Vermögensfreibetrag darf demnach um bis zu 7.500 Euro überschritten werden. Damit hoben die Richter einen Beschluss des Chemnitzer Sozialgerichts gegen eine Frau auf, der die Abwrackprämie monatelang als Einkommen angerechnet wurde. (dpa)
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