Gericht: Polnischer Staatsbürger hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Hartz IV

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Mittwoch, 31.03.2010

Gericht: Polnischer Staatsbürger hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Hartz IV

Ein arbeitssuchender polnischer Staatsbürger hat in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Hartz IV. Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Dienstag mitteilte, hat der Senat den Antrag des 22-Jährigen auf Zahlung von Arbeitslosengeld II abgelehnt (Az.: L15AS30/10BER). Der EU-Bürger hat eine noch bis zum 30. Juni befristete Aufenthaltserlaubnis. Er war vom 5. Juni bis zum 1. August 2009 als Produktionshelfer beschäftigt.

Nachdem ihm gekündigt wurde, beantragte er Arbeitslosengeld II. Bis zum 31. Januar erhielt er Hartz IV. Einen erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld II lehnte die Arbeitsgemeinschaft Lüneburg ab. (dpa)

Schlagworte zu dieser Seite: Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Polen, EU-Bürger

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