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Landessozialamt veröffentlicht Leitfaden zum Landesblindengeld
Im Auftrag des Niedersächsischen Sozialministeriums hat das Niedersächsische Landessozialamt einen Leitfaden zum Landesblindengeld erstellt. Er dient als kurz gefasste Arbeitshilfe für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Landkreise, kreisfreien und großen selbstständigen Städte.
Der Leitfaden steht im Internetauftritt des Landessozialamts zum Herunterladen bereit. "Das ist eine gute Unterstützung für blinde Menschen, die das Internet als Informationsplattform nutzen", so Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann. Der Leitfaden beinhaltet das Antragsverfahren, die Voraussetzungen für die Gewährung des Landesblindengeldes, die Höhe des Landesblindengeldes und Regelungen zu weiteren Leistungen für blinde Menschen.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege begrüßen den auf Anregung des Landesrechnungshofs erstellten Leitfaden. Auch der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. hat sich lobend zum Leitfaden geäußert. Niedersächsisches Ministerium für Soziales
Verweis zum Herunterladen des Leitfadens:
www.soziales.niedersachsen.de > Behinderte Menschen > Behinderung und Ausweis > Landesblindengeld

