Mischverwaltung ALG II: Wulff für Grundgesetzänderung

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Mittwoch, 03.02.2010

Mischverwaltung ALG II: Wulff für Grundgesetzänderung

Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch Jobcenter neu regeln

Niedersachsen ist bei der Neuordnung der Jobcenter genau wie Hessen und Schleswig-Holstein für eine Änderung des Grundgesetzes. Ministerpräsident Christian Wulff will die Entwicklung des Gesetzesentwurfes von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen «konstruktiv begleiten, aber parallel die Grundgesetzänderung als beste Lösung ausloten und verfolgen», sagte er am Dienstag in Hannover laut Mitteilung. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (alle CDU) hatte von der Leyen geschrieben, er bestehe auf eine Grundgesetzänderung.

Wulff betonte, er begrüße die Signale aus Union, SPD und FDP, eine Grundgesetzänderung nicht auszuschließen. So könnte die Zahl der Optionskommunen ausgeweitet und eine sinnvolle zulässige Mischverwaltung hergestellt werden. Damit könne eine «Hilfegewährung aus einer Hand» sowie «Fördern und Fordern der Arbeitssuchenden» so erfolgreich gelebt werden, wie es inzwischen gang und gebe geworden ist. Mit der SPD sei dies machbar, «wenn auf parteipolitische Profilierung im Interesse der Sache verzichtet wird».

Bundesrat stellt sich quer

Hessens Ministerpräsident Koch hatte am Dienstag ein Nein zu einer einfachen gesetzlichen Regelung deutlich gemacht. Ohne hessische Zustimmung könne die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zu den Jobcentern nicht durch den Bundesrat bringen. «Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint», sagte Koch am Dienstag in Wiesbaden. Langzeitarbeitslose bräuchten weiter eine Betreuung aus einer Hand. Auch Schleswig-Holsteins Arbeits- und Sozialminister Heiner Garg (FDP) hatte sich für eine Verfassungsänderung ausgesprochen.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen steht der Forderung nach einer Grundgesetzänderung für die Reform der Jobcenter grundsätzlich positiv gegenüber. «Ich habe stets gesagt, dass ich eine pragmatische mehrheitsfähige Lösung suche. Das bedeutet: Ich bin auch für eine Grundgesetzänderung offen», heißt es in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Erklärung von der Leyens. Sie will bereits an diesem Sonntag mit den Ministerpräsidenten der Union darüber reden. (dpa/lni)

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