VdK-Zeitung 4/2003

Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen - Solidarität macht stark!
 

VdK-Zeitung 4/2003

Ausgabe Niedersachsen-Bremen (Auszüge)

Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen des VdK im Bereich Sozialpolitik

Hüniken gratuliert neuer Landesregierung

In einem Schreiben hat VdK-Landesverbandsvorsitzender Manfred Hüniken dem neuen niedersächsischen Ministerpräsidenten, Christian Wulf (CDU), dem neuen Wirtschaftsminister Walter Hirche vom Koalitionspartner FDP sowie der neuen Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur erfolgreichen Landtagswahl gratuliert. Gleichzeitig formulierte Hüniken die Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen des Sozialverbands VdK Niedersachsen-Bremen an die neue Landesregierung insbesondere im Bereich der Sozialpolitik. Das Schreiben im Wortlaut: "Im Namen des Sozialverbandes VdK, Landesverband Niedersachsen-Bremen, und seiner fast 50.000 Mitglieder gratuliere ich Ihnen sehr herzlich zu der überaus erfolgreichen Wahl in den niedersächsischen Landtag. Ich brauche nicht besonders zu betonen, dass mit diesem fast schon demonstrativem Ergebnis große Erwartungen an Ihre Regierungsarbeit verbunden sind. Ich wünsche Ihnen viel Mut und Weitsicht sowie Erfolg bei der anstehenden Regierungsarbeit, die ganz sicher nicht leicht sein wird.

Unser täglicher Kontakt mit den Mitbürgern in den fast 400 VdK-Ortsverbänden im Lande, die ständige sozialrechtliche Beratung und Vertretung unserer Mitglieder sowie die Patientenberatung machen Wünsche und Schwachstellen sowie Forderungen deutlich, die ich Ihnen mit diesem Schreiben übermitteln möchte. Ich würde mich freuen, wenn diese Aussagen Eingang in Ihr Regierungsprogramm finden würden oder zumindest Anregung für weiteres Regierungshandeln wäre.

Vorab möchte ich feststellen, dass die Aussagen in Ihren Wahlprogrammen, die im weiten Teil übereinstimmen, meine Unterstützung finden. Dazu gehört, dass für den leistungsfähigen Sozialstaat die Stärkung und Unterstützung der Selbsthilfeorganisationen unverzichtbar ist. Dazu gehören die soziale Schuldnerberatung und die Drogenhilfe, die Selbsthilfe wie die Betreuungsvereine, die familienentlastenden Dienste und die Hilfe für Behinderte, die Aidshilfe und viele andere, wozu auch die Betreuungseinrichtungen für in Not geratene Frauen und Kinder zählen. Dabei darf sich das Land nicht auf die Förderung der Startphase beschränken und die weitere Förderung dann den Kommunen überlassen, die allein damit überfordert sind. Das würde keine finanzielle Sicherheit gewährleisten.

Wir befürworten ausdrücklich den Vorrang für die geriatrische und die allgemeine Rehabilitation. Den Pflegeeinrichtungen könnte schon dadurch geholfen werden, dass man die ausufernde und auch in unseren Augen zum großen Teil überflüssige Bürokratie drastisch verringert oder besser ganz streicht. Pflegen statt Dokumentieren ist angesagt. Wir wünschen Ihnen den Mut und die Durchsetzungsfähigkeit, all diesen Wildwuchs drastisch zu beschneiden.

Auch der Gesundheitsbereich leidet unter einer endlosen Regelungswut mit Vorschriften und Verwaltung. Das macht alles nur teurer und behindert den Wettbewerb. So ist manche Standesorganisation, die von den Kosten der Versicherten unterhalten wird, in Frage zu stellen. In erster Linie gehört sicher dazu die kassenärztliche Vereinigung, die nach vieler, so auch meiner Meinung, überflüssig geworden ist. Mir werden immer wieder haarsträubende Entscheidungen der kassenärztlichen Vereinigung berichtet, die mich letzen Endes in meiner Meinung bestärken. Wie bei anderen Berufen müsste die Ärztekammer als Körperschaft ausreichen.

Wenn heute nur noch 50 Prozent der ausgebildeten Ärzte in den praktischen Beruf gehen, so ist das ein alarmierendes Zeichen, weil immer ein beträchtlicher Kostenblock dahinter steht.

Sie werden verstehen, dass das Bundesgleichstellungsgesetz von uns außerordentlich befürwortet wird. Dem muss jedoch nunmehr das Landesgleichstellungsgesetz folgen. Ob der vorliegende Gesetzentwurf der bisherigen Landesregierung aus Ihrer Sicht ergänzt werden muss, sei dahingestellt. Wichtig ist jedoch, dass durch das Landesgleichstellungsgesetz unter anderem auch die Barrierefreiheit durchgesetzt wird.

Gleichzeitig sollte Ihr Bemühen dahin gehen, dass von der Ausgleichsabgabe wieder der größte Teil dem Niedersächsischen Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben zur Verfügung gestellt wird und nicht der Bund den wesentlichen Teil abschöpft. Das Geld muss im Lande bleiben und den Bestimmungen entsprechend für Einrichtungen behinderter Menschen und entsprechende persönliche Hilfe eingesetzt werden.

Wir sind auch der Meinung, dass, wie in Ihrem Wahlprogramm vorgesehen, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Allgemeinmedizinern und den Fachärzten sowie den Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen gefördert werden sollte. Dazu gehört auch, dass die Krankenhäuser wieder ambulante Hilfe leisten dürfen. Es ist ein Unding, dass die Bürger, die unsere Mitglieder sind, uns berichten, dass sie kilometerweit und bei langen Wartezeiten weit entfernte Facharztpraxen aufsuchen müssen, obwohl in ihrer Nachbarschaft in einem Krankenhaus die medizinische Versorgung erfolgen könnte. Wir haben den Eindruck, dass hier die kassenärztliche Vereinigung zu einer Selbstversorgungseinrichtung bestimmter Fachärzte unter Ausschluss der Krankenhäuser geworden ist. Das alles ist Ausdruck der übertriebenen Anzahl von Institutionen und Einrichtungen, die es zu durchforsten gilt.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Ihre Unterstützung dafür zu gewinnen, dass bei Einsparungen und Kürzungen, die möglicherweise unvermeidbar sind, gerecht und ausgewogen verfahren wird. Die älteren Menschen - 80 Prozent unsere Mitglieder sind Rentner - sind in den letzten Jahren schon weit mehr als andere Bevölkerungsgruppen in Anspruch genommen worden. Rentenkürzungen in vielfältiger Weise und die Abschläge von 0,5 Prozent je Jahr für die Riesterrente haben sich schon massiv ausgewirkt, obwohl diese mit 16 Prozent keineswegs die vorgesehene Quote von 50 Prozent erreicht hat. Zusätzliche Steuern (zum Beispiel Ökosteuer) und die Abgaben, für die häufig andere Bevölkerungsgruppen Steuererleichterung, Kilometerpauschale und ähnliches zum Ausgleich bekommen, treffen Rentner ohne jeden Ausgleich. Auch wirken sich die Zuzahlungen bei Sachleistungen im Gesundheitsbereich für Rentner besonders gravierend aus. Diese müssen die Lasten für sich alleine tragen. Wir wissen, dass das weitgehend Bundesangelegenheiten sind, das Land sollte sich in diese Diskussion jedoch einschalten.

Mit diesem Brief kann nur ein kleiner Abschnitt unserer Wünsche und Vorschläge deutlich gemacht werden. Wir sind selbstverständlich gerne bereit, auch in einem persönlichen Gespräch beratend mitzuwirken, falls dieses in irgendeiner Weise gewünscht wird. Wir wünschen Ihnen nochmals viel Erfolg bei der Ausarbeitung des Regierungsprogramms und bei der Regierungsarbeit zum Wohle unserer Bürger in Niedersachsen."

Medizinische Diagnostik und Beratung rund ums Ohr:

Hörzentrum Oldenburg startet Patientenbetreuung im "Haus des Hörens"

Drei Monate nach Eröffnung des "Haus des Hörens" verlagert das Hörzentrum Oldenburg auch seine Hörsprechstunde in den Neubau in der Marie-Curie-Straße (Küpkersweg). Das international renommierte Forschungszentrum, das im medizinischen Bereich an das evangelische Krankenhaus Oldenburg angeschlossen ist, bietet Hörgeschädigten individuelle Diagnostik auf Grundlage neuester audiologischer Messverfahren sowie umfassende und objektive Hörgeräteberatung.

"Die Zahl der Hörschäden nimmt in unserer modernen Gesellschaft ständig zu", erklärt Dr. Karsten Plotz, der behandelnde Arzt des Hörzentrums. "Weil jedoch kein Hörproblem dem anderen gleicht, sind differenzierte Diagnostik und kompetente Beratung Voraussetzung für jeden Behandlungserfolg. In unseren zweistündigen Diagnostiksprechstunden ermitteln wir individuell, in welchen Bereichen die Schwerhörigkeit eines Patienten liegt, und wählen dann die erforderlichen diagnostischen Messverfahren gezielt aus."

Die Besucher der Hörsprechstunden, zu denen auch immer mehr junge Leute gehören, schätzen die deutschlandweit einmalige Bündelung aus medizinischen, audiologisch-technischen und psychologischen Kompetenzen, die das Hörzentrum bietet. Mehr als 150 Betroffene fanden im vergangenen Jahr den Weg in die Diagnostiksprechstunden, weit über 400 Hörgeschädigte nahmen 2002 eine Hörgeräteberatung in Anspruch.

"Wir nehmen uns viel Zeit für das Gespräch mit den Betroffenen", erläutert der HNO-Arzt. "Ein zusätzliches Plus ist unsere Neutralität in der Hörgeräteberatung, da diese unabhängig vom Verkauf stattfindet. Unsere hauseigene Hörgeräte-Akustikermeisterin gibt dem Patienten einen objektiven Überblick über das gesamte Spektrum moderner Hörgerätetechnik. Der Hörgeschädigte testet die verschiedenen Geräte und findet so die optimale Lösung für sein Gehör."

Das neue "Haus des Hörens" bietet dem Hörzentrum optimale Voraussetzungen für die Patientenbetreuung. Der Neubau beherbergt exklusiv ausgestattete Hörkabinen, Anpass- und Audiometrieräume sowie einen komfortablen Wartebereich.

Die zweistündigen Diagnostiktermine finden immer donnerstags zwischen 9 und 17 Uhr, die Hörgeräteberatung in der Regel dienstags zwischen 9 und 17 Uhr statt. Interessierte können sich unter der Telefonnummer 0441-2172200 zur Diagnostik bzw. Hörgeräteberatung anmelden oder weitere Informationen nachfragen.


Zusatzversorgung ist gefragt

VdK-Rentenversicherungsaktion läuft weiter

In der Ausgabe Dezember 2002/Januar 2003 wurden die Leser der VdK-Zeitung auf Seite elf über die zu erwartenden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung informiert. Gleichzeitig bekamen alle VdK-Mitglieder im Alter von 18 bis 53 Jahren kurz vor Weihnachten ein Angebot des VdK-Vertragspartners, der Allianz Versicherung, mit Monatsbeiträgen von 50, 100, 150 Euro zugesandt.

Viele Mitglieder haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und damit begonnen, sich eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen. Die übersandten Angebote haben weiterhin Gültigkeit. Der Beginn der Versicherung kann auf den 1. April 2003 abgeändert werden. Bei Mitgliedern, die im Juli, August oder September geboren sind, ändert sich allerdings das Eintrittsalter, da der Versicherungsbeginn 1. April dem nächsten Geburtstag näher liegt. Wer zu diesen Personen gehört, wird gebeten, die unten genannte kostenfreie Telefonnummer anzurufen, wo entsprechende Auskünfte - auch über eine Einmalzahlung bei sofort beginnender, lebenslanger Rentenzahlung - zu erhalten sind.

Neben der ergänzenden Altersversorgung wurde auch eine Invalidenrente angeboten, die ab einer Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall von mehr als 50 Prozent lebenslang gezahlt wird, in Verbindung mit einer Unfallversicherung für Invalidität, Todesfall, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen und Bergungskosten. Die Beiträge wurden hier bewusst gering gehalten. Das Wesentliche bei dieser Versicherungsart ist, dass VdK-Mitglieder keine Fragen über Gesundheitsverhältnisse beantworten müssen.

Wer an einer oder beiden Versicherungsformen interessiert ist, ruft einfach an, das Allianz-VdK-Versicherungsserviceteam steht werktäglich von 8 bis 20 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-8350180 oder Telefax 0800-8350181 zur Verfügung.

Vorstands- und Satzungsänderungen jetzt offiziell

Das Amtsgericht Oldenburg hat am 11. Februar 2003 Änderungen zur Vorstandszusammensetzung und zur Satzung unter Nummer 981 des Vereinsregisters offiziell eingetragen.

  • Zum Landesverbandsvorstand:

"Hermann Weinbrenner ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Lisa Zellner ist neue stellvertretende Landesverbandsvorsitzende."

Der Landesverbandsvorstand hatte am 7. November 2002 gemäß § 13 Ziffer 4 der Satzung die Frauenvertreterin Lisa Zellner aus Delmenhorst zur stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden gewählt, nachdem Hermann Weinbrenner aus Aurich von diesem Amt zurückgetreten war. Lisa Zellner wird das Amt der stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden kommissarisch bis zur Landesverbandskonferenz im Juni 2003 ausüben. Die Landesverbandskonferenz entscheidet auf Vorschlag des Landesverbandsvorstands über die Neubesetzung dieser Funktion.

  • Zur Satzung:

Im einzelnen wurden folgende Änderungen und Neufassungen der Satzungsbestimmungen in § 2 (Zweck), § 5 (Ausschluss) und § 18 (Beschwerde- und Schlichtungsausschuss) von der Landesverbandskonferenz 2002 beschlossen und in das Vereinsregister eingetragen:

§ 2 Ziff. 2 Satz 1

"2. Der Verband ist eine soziale und sozialpolitische Organisation."

§ 2 Ziff. 4 e)

"e) Förderung der Prävention und Rehabilitation, insbesondere des Behindertensportes."

§ 2 Ziff. 4h)

"h) Durchführung von Bildungs- und Schulungsmaßnahmen"

§ 2 Ziff. 4j)

"j) Interessenvertretung der schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Förderung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen sowie der Beauftragten der Arbeitgeber."

§ 2 Ziff. 4k)

"k) Förderung von Maßnahmen in der Geriatrie und Gerontologie."

§ 2 Ziff. 4l)

"l) Herstellung von Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen einschließlich des Einsatzes geeigneter Kommunikationsmittel zur Teilhabe und Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben."

§ 2 Ziff. 4m)

"m) Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen."

§ 2 Ziff. 4 n)

"n) Einflussnahme, ggf. durch Einsatz von Rechtsmittel, zur Umsetzung gesetzgeberischer Vorhaben."

§ 5 Ziff. 1 Satz 2

"Der Ausschluss eines Mitgliedes aus einer Verbandsstufe wirkt für alle Verbandsstufen."

§ 18 Ziff. 1 Satz 2

"Der Beschwerde- und Schlichtungsausschuss entscheidet als Schiedsgericht im Sinne von § 1066 ZBO."

Neuregelung bei den Mini-Jobs

Bremens Finanzsenator Hartmut Perschau weist darauf hin, dass sowohl die sozialversicherungsrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Vorschriften zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen neu gefasst sind und zum 1. April 2003 in Kraft treten. Künftig dürfen bei den sogenannten Mini-Jobs bis zu 400 Euro monatlich statt der bisherigen 325 Euro verdient werden. Perschau: "Die höheren Verdienstmöglichkeiten bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen bieten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bessere Möglichkeiten. Die Beschäftigten können flexibler und in größerem Umfang als bisher arbeiten, die Arbeitgeber profitieren von der einfachen pauschalen Besteuerung."

Zu den Einzelheiten der Neuerungen und Regelungen für die Übergangszeit:

Pauschale Abgaben

Der Arbeitgeber berechnet dabei die Steuern und Sozialabgaben pauschal und entrichtet sie. Die pauschalen Abgaben betragen grundsätzlichen 25 Prozent; davon entfallen zwölf Prozent auf die Rentenversicherung, elf Prozent auf die Krankenversicherung und zwei Prozent sind als pauschale Steuer abzuführen. Bei geringfügiger Beschäftigung in einem privaten Haushalt sind bis zu einem monatlichen Arbeitsentgelt von 400 Euro pauschale Abgaben in Höhe von zwölf Prozent zu berechnen. Diese teilen sich wie folgt auf: fünf Prozent Rentenversicherung, fünf Prozent Krankenversicherung, zwei Prozent Steuern. Neu für den Arbeitgeber ist, dass er die pauschalen Abgaben nicht wie bisher an verschiedene Stellen abzuführen hat, sondern dass für den Einzug und das Meldeverfahren eine zentrale Stelle zuständig sein wird: Die Verwaltungsstelle der Bundesknappschaft in Cottbus.

Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

Das Arbeitsentgelt aus mehreren geringfügigen oder sonstigen Beschäftigungsverhältnissen wird zusammengerechnet. Dabei ist ein geringfügiges Arbeitsverhältnis neben einem regulären Arbeitsverhältnis nicht mit einzubeziehen. Übersteigt das zusammengerechnete Arbeitsentgelt 400 Euro monatlich, sind sämtliche Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr als geringfügig anzusehen, mit der Folge, dass eine pauschale Abrechnung der Abgaben nicht mehr zulässig ist. Für den Bereich der Sozialversicherung gilt allerdings eine Sonderregelung: Die zusammengerechneten Arbeitsentgelte unterliegen im Bereich zwischen 400,01 Euro und 800 Euro einer sogenannten Gleitzone: Der Arbeitgeberanteil setzt sofort in voller Höhe ein (derzeit rund 25 Prozent); der Arbeitnehmeranteil steigt von rund vier Prozent an, bis er bei einem Lohn von 800 Euro seine volle Höhe erreicht hat. Diese Gleitzone gilt nur für die Sozialversicherungsbeiträge, für die Lohnsteuer ist der Arbeitslohn - wenn er 400 Euro übersteigt - nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte zu versteuern.

Übergangszeitraum

Für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. April 2003 enden, gilt das bisherige Freistellungsverfahren. Der Arbeitslohn aus einer geringfügigen Beschäftigung kann bis zu einer Höhe von 325 Euro monatlich steuerfrei gezahlt werden, wenn der Beschäftigte im Jahr 2003 keine weiteren Einkünfte - mit Ausnahme des Arbeitslohns aus einer geringfügigen Beschäftigung nach dem 31. März 2003 - bezogen hat. Die von den Finanzämtern ausgestellten Freistellungsbescheinigungen weisen als Geltungszeitraum zwar die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 aus, wegen der gesetzlichen Neuregelung entfalten sie ihre tatsächliche Wirkung jedoch nur für die Lohnzahlungszeiträume des ersten Quartals 2003.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.bremen.de/finanzsenatorbereitgestellt.

Irreführende "Gerichts"-Auskunft abgeschaltet

Auf Druck des Bremer Senators für Justiz und Verfassung sind sowohl die 0190-Rufnummer mit angeblichen Auskünften zu den Amtsgerichten in Bremen als auch die Telefonnummer in Bremen, unter der Anrufer an diese 0190er Nummer verwiesen wurden, abgeschaltet worden.

Im Dezember 2002 hatte der Justizsenator öffentlich vor dubiosen Einträgen in Online-Telefonverzeichnissen gewarnt, die beim Anrufer den Eindruck erwecken, amtliche Auskunftsstellen der Gerichte erreichen zu können. Statt dessen erhielt der Anrufer Kochrezepte für regionale "Gerichte" - und später die Rechnung über 1,83 Euro pro Minute.

Die verwirrenden Einträge in Telefonverzeichnissen müssen nach einem vom Justizministerium Niedersachsen für vergleichbare Fälle in Oldenburg und Osnabrück beantragten Beschluss des Landgerichts Oldenburg gestrichen werden. Der Betreiber der 0190-Nummer und gleichzeitige Inhaber der örtlichen Nummer in Bremen war erst am Ende einer langen Kette von Untervermietungen der Nummer ausfindig zu machen. Insgesamt fünf Weitergaben der Nummer mussten verfolgt werden, damit endlich der verantwortliche Nutzer zur Abschaltung veranlasst werden konnte.

Möglicherweise folgt noch ein strafrechtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Bremen prüft, ob ein Verfahren wegen Betrugs einzuleiten ist.

Bis zum Sommer starten 90 Personalserviceagenturen in Niedersachsen und Bremen

Ein zentrales Element der Hartz-Reform für "moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" nimmt in Niedersachsen und Bremen konkrete Formen an: Die Personalserviceagentur (PSA). Das teilt das Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen mit.

Derzeit laufen in den 22 Arbeitsämtern in beiden Bundesländern die öffentlichen Vergabeverfahren zur Gründung von 90 regionalen Personalserviceagenturen. Bis zum Sommer werden die neuen Agenturen in allen Dienststellenbezirken ihre Arbeit aufgenommen haben. Nach Angaben des Landesarbeitsamtes sollen nach bisherigen Planungen Niedersachsen und Bremen zunächst rund 3.700 vorher arbeitslose Frauen und Männer in der PSA beschäftigt sein, um an Betriebe verliehen zu werden. Die zeitlich begrenze Tätigkeit kann ihnen berufliches Know-how vermitteln und gleichzeitig eine Perspektive für eine dauerhafte Beschäftigung eröffnen. Für die Arbeitgeber hat diese Form der vermittlungsorientierten Zeitarbeit den Vorteil, vorübergehende Arbeitsspitzen kurzfristig personell abdecken und auf diesem Wege eventuell auch zukünftige feste Mitarbeiter rekrutieren zu können.

Die Verträge zwischen den Arbeitsämtern und den privaten Personaldienstleistern werden eine Laufzeit von 24 Monaten haben und sehen Anreize für ein erfolgsorientiertes Vermittlungsgeschäft vor. Das Honorar setzt sich aus einer degressiven Fallpauschale, die neun Monate nach Einstellung eines Arbeitslosen ausläuft, und einer ebenfalls degressiv gestalteten Vermittlungsprämie zusammen. Für beide Komponenten gilt: Je kürzer die PSA-Beschäftigungsdauer, desto höher das Honorar für den Entleiher.

Die PSA wird nur arbeitslose Männer und Frauen einstellen, die von den Fachkräften der Arbeitsämter ausgesucht und vorgeschlagen werden. Ihr Arbeitsvertrag mit der PSA wird auf neun bis maximal zwölf Monate befristet sein. In dieser Zeit werden ihnen ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vermittelt, für die ein Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche gilt.

Arbeitsämter gehen gegen illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch vor

Auch im Jahr 2002 stellten die Arbeitsmarktinspektionen der Arbeitsämter bei ihren Prüfaktionen wieder ein hohes Ausmaß an Missständen im Bereich der illegalen Beschäftigung und des Missbrauchs von Sozialleistungen in Niedersachsen und Bremen fest. In Folge der aufgedeckten Gesetzesverstöße wurden im letzten Jahr Geldbußen in einer Gesamthöhe von über zehn Millionen Euro verhängt und in fast 10.000 Fällen die Staatsanwaltschaft wegen Strafverdachtes eingeschaltet. Im Rahmen der Ermittlungen wurden u.a. vor Ort 16.100 Betriebe überprüft und dabei ca. 44.000 Personen befragt. Diese Zahlen teilte das Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen mit.

Leistungsmissbrauch stellt nach wie vor den größten Anteil der aufgedeckten Fälle dar. Von 41.200 Ermittlungsverfahren im Jahr 2002 wurden 26.400 wegen des Missbrauchs von Sozialleistungen eingeleitet. Die Summe der hier festgesetzten Geldbußen ( 1,6 Millionen Euro ) macht jedoch wegen des verhältnismäßig niedrigen Bußgeldrahmens nur einen kleinen Teil der Gesamtsumme aus.

Der Trend zu strafbarem Verhalten im Rahmen von Beschäftigung setzt sich also fort. Immer wieder gibt es schwarze Schafe unter den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die es mit ihren gesetzlichen Pflichten nicht so genau nehmen. Dabei verzerren illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch den Wettbewerb, vernichten legale Arbeitsplätze und gehen zu Lasten der ehrlichen Beitragszahler. Grund genug dafür, dass die Arbeitsämter mit den speziell geschulten Mitarbeitern der Arbeitsmarktinspektionsgruppen bei der Ahndung dieser Delikte entschlossen vorgehen. Dies hat außerdem eine abschreckende und damit präventive Wirkung.

Neben der Verfolgung von Verstößen bemühen sich die Arbeitsämter verstärkt um Aufklärung und Information, um gesetzeswidrige Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Neben Werbekampagnen mit Plakaten und Broschüren steht ein Informationsangebot unter dem Titel "Legal. Illegal. Nicht egal!" im Internet unter www.arbeitsamt.de/illegalzur Verfügung.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund:

"Niedersachsen droht ein Ärztemangel!"

"Hausärzte auf dem Lande wird es bald kaum noch geben", erklärte der Landesgeschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Wulf Haack, in Hannover. Der Städte- und Gemeindebund befürchtet, dass gerade die Bevölkerung auf dem Lande erheblich unter dem sich abzeichnenden Ärztemangel leiden wird. Er würde eine Bevölkerung treffen, deren Altersdurchschnitt steigt und die zunehmend unter chronischen Krankheiten leidet.

Nach einer aktuellen Studie der kassenärztlichen Bundesvereinigung liegt das Durchschnittsalter eines niedergelassenen Arztes in Deutschland bereits bei 50 Jahren. Zudem ist der Anteil der über 59-jährigen unter den Ärzten zwischen 1995 und 2000 um knapp 45 Prozent gestiegen. "Auch in Niedersachsen müssen Gegenmaßnahmen, wie sie etwa das Land Brandenburg ergriffen hat, eingeleitet werden", so Haack.

Kreisverband Lüchow-Dannenberg/Uelzen-Altmark: Große 50-Jahr-Feier am 17. Mai

Sein 50-jähriges Bestehen feiert der Kreisverband Lüchow-Dannenberg/Uelzen-Altmark am 17. Mai im großen Festzelt auf dem Schützenplatz in Lüchow.

Das Jubiläum beginnt mit einem Festakt um 9.30 Uhr. Die Festansprache hält der Präsident des Sozialverbandes VdK-Deutschland, Walter Hirrlinger. Grußworte weiterer Ehrengäste sind vorgesehen. Musikalisch umrahmt wird dieser Festakt vom Großen Sinfonieorchester der Kreismusikschule.

Nach dem Mittagessen beginnt ab 14.30 Uhr ein Konzert des Niedersächsischen Landespolizeiorchesters. Es werden auch Kaffee und Kuchen angeboten.

Höhepunkt der Veranstaltung ist ab 20 Uhr das Galakonzert des Original Oberkrainer Sextetts aus Slowenien. Es darf getanzt und gefeiert werden. Für diesen Abend wird ein Eintrittsgeld in Höhe von zehn Euro erhoben. Karten sind in der Kreisverbandsgeschäftsstelle Lüchow, Theodor-Körner-Straße 3, oder bei den jeweiligen Ortsverbandvorsitzenden erhältlich.

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Jubiläumsschrift

Festschrift 60 Jahre VdK Niedersachsen-Bremen.

Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Sozialverbands VdK Niedersachsen-Bremen e.V. erscheint eine Jubiläumsschrift, in der sämtliche Ziele, Aktionen und Erfolge der letzten Jahre zusammengefasst werden:

 

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