Seiteninhalt
50 Jahre VdK-Geschichte
Am 28. Januar 2000 feierte der Sozialverband VdK sein 50-jähriges Bestehen. Allerdings sind die Verbandsgliederungen des VdK zum Teil schon einige Jahre älter.
Als Hilfe zur Selbsthilfe gründeten bereits in den Jahren 1946 und 1947 Kriegsopfer in Städten und Gemeinden Selbsthilfegruppen, mit dem Ziel, die Interessen der betroffenen Kriegsbeschädigten, Witwen und Waisen gegenüber Verwaltungen zu vertreten. Der VdK kann also für sich in Anspruch nehmen, zu den ersten Organisationen zu gehören, die den Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe als Ausdruck solidarischen Handelns geprägt haben.
Wenn heute zum Beispiel im Rahmen politischer Diskussionen zur Gesundheitsreform dieser Gedanke als wichtiges Element für die Zukunft herausgestellt wird, dann können wir nur feststellen, dass die Hilfe zur Selbsthilfe stets seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland und auch davor von engagierten Bürgerinnen und Bürger zum Schutz derjenigen, die sich selbst nicht helfen können, initiiert wurde.
Der Sozialverband VdK blickt mit Stolz auf die Entwicklungen des Verbandes mit heute 1,5 Millionen Mitgliedern zurück. Wir sehen die bisher geleistete Aufgabe als Verpflichtung für die Zukunft an. Mehr denn je gilt es für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Sicherung unserer sozialen Sicherungssysteme zu kämpfen! Viele Entwicklungen in der Sozialgesetzgebung und Sozialpolitik hat der VdK begleitet, so dass seine Geschichte zum Teil ein Spiegelbild der Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland ist.
Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den frühen Jahre des Sozialverbands VdK.
Die Jahre 1945 - 1949
Erste Verbandsgliederungen entstanden bereits 1945 und 1946. Betroffene gründeten in Städten und Gemeinden Selbsthilfegruppen, mit dem Ziel, die Interessen der Kriegsopfer (Kriegsbeschädigte, Witwen und Waisen) gegenüber Verwaltungen zu vertreten.
Die Gründung der einzelnen VdK-Landesverbände erfolgte schrittweise: Bayern (1946), Saarland (1947), Rheinland-Pfalz (1947), Baden-Württemberg (1947), Nordrhein-Westfalen (1948), Schleswig-Holstein (1948), Niedersachsen (1949), Hamburg (1951), Berlin (1952). 1991 kamen die neuen Bundesländer hinzu.
Präsidenten des Sozialverbands VdK waren von 1950 bis 1962 Hans Nitsche MdL (Hessen), von 1962 bis 1974 Dr. Friedrich-Wilhelm Weltersbach (Nordrhein-Westfalen) und von 1974 bis 1990 Karl Weishäupl MdL (Bayern), gestorben 1989.
Von 1990 bis 2008 war Walter Hirrlinger, Minister a.D. aus Baden-Württemberg, VdK-Präsident. Im Jahr 2008 ist er zudem Sprecher des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Vorsitzender der AEH, der Action Européenne des Handicapés
.
Walter Hirrlingers Nachfolgerin an der VdK-Spitze ist Ulrike Mascher. Sie wurde am 30. September 2008 auf dem 4. Außerordentlichen Bundesverbandstag des Sozialverbands VdK Deutschland in Berlin zur Präsidentin gewählt und damit die erste Frau, die an der Spitze des Verbands steht.
12. Juni 1947 Kassel
Gründung einer "Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Landesverbände der Körperbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen" (AVK) in Kassel, die als Dachverband fungierte. Leitlinien des "Goslarer Programms" von 1947: Parteipolitische und konfessionelle Neutralität sowie föderalistische Strukturen.
25. September 1948 Stuttgart
Gründung des "Bund der Kriegs- und Zivilbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen-Verbände Deutschlands" (BKD) mit 550.000 Mitgliedern; BKD-Präsident Hans Nitsche (Hessen) wird 1950 erster Präsident des VdK (bis 1962). Forderungen: Fürsorge (Rehabilitation) für Körperbeschädigte, Schwerbeschädigtenrecht, gesetzliche Hinterbliebenenversorgung, ausreichende gesetzliche Versorgung für allein erziehende Mütter.
19. Oktober 1949
Treffen der Mitgliedsverbände der Dachorganisation BKD im VdK-eigenen Erholungsheim des VdK-Bayern in Christlessee bei Oberstdorf (Allgäu), Beratung über die Gründung des Sozialverbands VdK, dem "nicht mehr die Verbände als Mitglieder, sondern jedes einzelne Mitglied direkt angehören" soll.
28. Januar 1950
Die Vertreter der acht Landesverbände, die bis zu diesem Zeitpunkt dem BKD beigetreten waren, gründeten am 28. Januar 1950 in Düsseldorf den VdK. Er war damals mit bundesweit 676.530 Mitgliedern neben den Gewerkschaften die größte Sozialorganisation in der Bundesrepublik und hieß "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands", kurz "VdK", mit Sitz in Bad Godesberg. 1950 waren rund 90 Prozent der VdK-Mitglieder Kriegsopfer.
Aus dem "Bund der Verbände" war damit die große Selbsthilfeorganisation der Kriegsopfer, Hinterbliebenen und Sozialrentner geworden. Auch damals schon gehörten zivilbehinderte Menschen zum Verband. Deshalb wurde die nicht lediglich durch Besatzungsdiktat, sondern auch aus eigenem Willen und Einsicht gewählte, ursprüngliche Zielsetzung nicht aufgegeben oder aus den Augen verloren. Der VdK war nach wie vor nicht nur für Sozialrentner zuständig, sondern auch die wirksame Interessenvertretung für alle Körperbehinderten "ohne Rücksicht auf die Ursache ihres Schadens".
Wie hat sich der Name des Verbands entwickelt bis zum heutigen "Sozialverband VdK Deutschland e. V."? Lesen Sie mehr:
Der offizielle Name des größten Sozialverbands in Deutschland ist "Sozialverband VdK Deutschland". Gegründet wurde er 1950 als Verband der Kriegsbeschädigten.
Oktober 1951
Erst im Oktober 1951 wurde die Satzung des Sozialverbands VdK auf dem Verbandstag in Trier festgelegt, vorher bestand in Bezug auf die Satzung nur ein Provisorium, denn es gab unmittelbar nach Gründung noch keinen Verbandstag, der eine Satzung hätte festlegen und verabschieden können.
Im Laufe der Jahre wurde die Satzung mehrfach geändert, erweitert und den Bedürfnissen angepasst. Zweimal ist die Satzung neu gefasst worden, nämlich vom 4. Ordentlichen Verbandstag im Mai 1962 und vom 11. Ordentlichen Verbandstag im Mai 1990. Zwangsläufig erfolgten sowohl durch die Verbandstage wie auch die "Kleinen Verbandstage" Anpassungen zum Beispiel bezüglich des Beitragsanteils für den Hauptverband, aber auch, wenn es sich um Klarstellungen handelte, die sich aus der Praxis ergaben.
Festzustellen ist, dass in der Satzung vom Oktober 1951 die Aufgaben des VdK Deutschlands so eindeutig festgelegt wurden, dass die Grundzüge bis heute Bestand haben und im wesentlichen zeitbedingte Neuerungen aufgenommen wurden.
Die wichtigen Aussagen sind in § 2 - Wesen und Zweck des Verbandes - zusammengefasst. Dessen Aussage ist bis heute, dass der Verband parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral ist und sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt. In diesen kurzen Feststellungen will der Verband die Summe leidvoller geschichtlicher Erfahrungen zusammenfassen und für sich eine Richtschnur geben, die unabänderbar ist.
"Der Bundesverband ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral. Er bekennt sich zum demokratischen und sozialen Rechtsstaat." - Aus der Satzung des Sozialverbands VdK Deutschland, §2
Der Sozialverband VdK verlangt von keinem Mitglied ein Glaubensbekenntnis und versteht sich auch nicht als verlängerter Arm irgendeiner konfessionellen Gemeinschaft. Parteipolitische Neutralität konnte und wird nicht gleichgesetzt mit politischer Abstinenz. Der Sozialverband VdK ist und bleibt eminent politisch beim Durchsetzen berechtigter Forderungen. Deshalb erfolgte 1994 auch die Einfügung der parteipolitischen Unabhängigkeit, um dies deutlich schriftlich zu unterstreichen.
Lesen Sie hier die aktuelle Satzung des Sozialverbands VdK Deutschland:
Die Satzung des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung (Stand: Mai 2010)



