Menschen mit Behinderung sollen Gebühren zahlen

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Menschen mit Behinderung sollen Gebühren zahlen

Länder wollen Befreiung für Rundfunk- und Fernsehgeräte aufheben - VdK sieht Benachteiligung
Themenfoto: Ein älterer Mann sitzt in einem Sessel und sieht fern.
Foto: BilderBox.com

Es galt 60 Jahre: Die Befreiung von der Rundfunkgebühr ist ein Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung. Damit wollen die Bundesländer jetzt brechen. Mit der Neuregelung der Rundfunkgebühren sollen auch Menschen mit Behinderung zur Kasse gebeten werden.

Der Sozialverband VdK hat bereits vor der Ministerkonferenz Anfang Juni sein Veto gegen diese Pläne eingelegt. "Viele behinderte Menschen können Informations- und Kulturangebote aufgrund ihrer Behinderung nicht wahrnehmen und sind deshalb auf Fernsehen, Radio und neue Medien als Informationsquelle angewiesen", betont VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. Deshalb müssten sie auch weiterhin von der Rundfunkgebühr befreit bleiben. Es sei die Aufgabe der Länder, ein breit gefächertes, hochwertiges und barrierefreies Angebot durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten und dafür die finanziellen Rahmenbedingungen zu sichern. Dies dürfe jedoch nicht auf Kosten der Menschen mit Behinderung geschehen.

Ab 2013 soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF zahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind. Die künftige Gebühr soll nicht höher als der bisherige Beitrag von 17,98 Euro im Monat ausfallen. Nur noch Personen, die Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen, sollen von der Abgabe ausgenommen werden. Eine Härtefallregelung ist für all jene geplant, die ein Einkommen geringfügig oberhalb der Grundsicherung haben. Menschen mit Behinderung, die über ein Einkommen oberhalb der Grundsicherung verfügen, sollen einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel der Rundfunkgebühr entrichten. Man beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000, nach dem "in der Gebührenbefreiung für behinderte Menschen ein Verstoß gegen den gebührenrechtlichen Grundsatz der verhältnismäßigen Gleichbehandlung aller Nutzer steht". Die Rundfunkkommission geht davon aus, dass ohnehin ein Großteil der behinderten Menschen, die bisher von der Rundfunkgebühr befreit waren, unter die einkommensabhängige Befreiung fällt.

"Diese Entscheidung könnte das Tor zu weiteren Verschlechterungen und dem Abbau von Nachteilsausgleichen sein", warnt Ulrike Mascher. Der VdK werde sich gegen diese offenkundige Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zur Wehr setzen. (ikl)

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