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Vorläufige Bewertung des Sozialverbands VdK Deutschland zu den Sparbeschlüssen der Bundesregierung
Vorläufige Bewertung des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. zu den Eckpunkten der Bundesregierung für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014 "Die Grundpfeiler der Zukunft stärken" (Sparbeschlüsse)
I. Ziele und Maßstäbe für die Auswahl der Sparmaßnahmen
In der Präambel benennt die Bundesregierung solide Staatsfinanzen als Grundpfeiler christlich liberaler Politik. Sie werde sich dafür einsetzen, dass der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt in Zukunft noch entschiedener durchgesetzt und verschärft werde. Die Aufnahme der Schuldenbremse wird als eine wegweisende Entscheidung gewertet.
Deutschland solle in Zukunft wieder mit seiner wirtschaftlichen Leistungskraft und in sozialer Verantwortung international an der Spitze stehen. In diesem Zusammenhang bekennt die Bundesregierung sich dazu, dass der Mensch im Mittelpunkt ihrer Politik stehe und sieht als Ziel ihrer Politik die Chance auf Wohlstand und sozialen Zusammenhalt für alle Menschen in Deutschland. Hierzu verspricht sie, bei allen Sparmaßnahmen darauf zu achten, dass sie ausgewogen sind.
Zugleich sollen die Maßnahmen aber auch einen sich selbst tragenden Aufschwung unterstützen. Jeder Ressourceneinsatz soll danach beurteilt werden, ob er Deutschland weiterbringt, inwieweit ein optimaler Ertrag für die Gesellschaft und ihren Zusammenhalt erbracht wird.
Bewertung des Sozialverbands VdK:
Zur Herstellung solider Staatsfinanzen müssen Ausgaben und Einnahmen in Einklang gebracht werden. Sparmaßnahmen dürfen, sofern sie "sozial ausgewogen" sein sollen, Spitzenverdiener nicht außen vor lassen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Notwendigkeit der Konsolidierung der Staatsfinanzen schon vor den Wahlen bekannt war. Es fehlt eine ausreichende Berücksichtigung des Verursacherprinzips bei der Festlegung der Sparmaßnahmen.
Aus Sicht des Sozialverbands VdK ist es deshalb nicht sachgerecht, dass die Regierungskoalition aus sachfremden, wahltaktischen Erwägungen Steuererhöhungen generell ausgeschlossen hat und nun bei Festlegung der Sparmaßnahmen an diesem Wahlversprechen festhält. Ungerecht ist dies auch im Hinblick auf die Tatsache, dass gerade Spitzenverdiener vor der Krise von dem Boom an den Kapitalmärkten profitiert haben.
Deshalb bleibt der Sozialverband VdK bei seiner Forderung nach mehr Steuergerechtigkeit auch und gerade in der Krise. Hierzu gehören eine rigorosere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -flucht, eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer für Spitzenverdiener.
Im Hinblick auf das Verursacherprinzip ist bei weitem die Beteiligung des Bankensektors an den Kosten der Finanzmarktkrise nicht angemessen berücksichtigt. Die Beteiligung der Banken mit jeweils 2 Milliarden Euro von 2012 bis 2014 ist unangemessen niedrig gegenüber der Belastung von Sozialleistungsempfängern und den enormen Kosten, die Spekulanten verursacht haben.
Demgegenüber setzt die Bundesregierung mit einem Ansatz von 30,3 Milliarden Euro im Zeitraum von 2011 bis 2014 den Schwerpunkt der Einsparungen bei Sozialleistungen.
Eine Kürzung von Sozialleistungen lehnt der Sozialverband VdK generell ab, weil Empfänger von Sozialleistungen die Finanzkrise nicht verursacht haben.
Betroffen von den Einsparungen bei Sozialleistungen sind vornehmlich Familien in Bedarfsgemeinschaften, behinderte und arbeitslose ältere Menschen. Durch die vorgesehenen Maßnahmen ist zu befürchten, dass Entwicklungschancen von Kindern und Teilhabechancen behinderter und arbeitsloser Menschen am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zunichte gemacht werden. Diese Maßnahmen stehen im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, bestehende Armut insbesondere von Kindern wirksam zu bekämpfen und zunehmend drohende Altersarmut zu verhindern.
Perspektivisch werden durch diese Sparmaßnahmen aus Sicht des Sozialverbands VdK gerade im Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung falsche Signale für die geplante Regierungskommission gegen Altersarmut gesetzt.
Die bisherigen Reaktionen auf das Sparpaket zeigen, dass das Sparpaket keine gesellschaftliche Akzeptanz gefunden hat. Um die gesellschaftliche Stabilität und den sozialen Frieden nicht zu gefährden, fordert der Sozialverband VdK die Regierungskoalition auf, das Sparpaket zu stoppen.
II. Zu einzelnen Sparmaßnahmen
1. Einsparungen durch Neujustierung von Sozialgesetzen
Die Kürzungen im Sozialbereich werden unter anderem damit gerechtfertigt, dass die Sozialausgaben in diesem Jahr mehr als die Hälfte der geplanten Bundesausgaben ausmachen.
Bewertung des Sozialverbands VdK:
Diese Argumentation ist nur vordergründig richtig und in der Sache nicht angemessen, wenn man die geplante Belastung von Sozialleistungsempfängern mit der von Besserverdienenden vergleicht:
Gerade sozial schwache Familien, die jetzt auf 300 Euro Elterngeld im Monat verzichten müssen und ältere Langzeitarbeitslose werden von diesen Einschnitten besonders schwer betroffen sein.
Dagegen werden Besserverdienende beim Elterngeld nur mit einer Kürzung von 2 Prozent oder durch geringfügige Erhöhung bei Flugtickets durch eine ökologische Luftverkehrsabgabe oder eine Erhöhung des Strompreises durch die Einführung einer Brennelementesteuer betroffen. Durch die Beibehaltung des Höchstbetrages beim Elterngeld von 1800 Euro im Monat werden Spitzenverdiener von der moderaten Absenkung des Elterngeldes verschont. Demgegenüber soll der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger komplett gestrichen werden.
2. Umwandlung von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Umwandlung von Pflichtleistungen in Ermessensleistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende wird damit begründet, dass hierdurch der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gestärkt werde. Hierdurch sollen von 2011 bis 2014 16 Milliarden Euro eingespart werden.
Bewertung des Sozialverbands VdK:
Durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen mit festen Einsparzielen verlagert die Politik die Verantwortung auf die Träger der Arbeitslosenversicherung und auf die Träger Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Bei diesen Pflichtleistungen geht es insbesondere um
- Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung 6 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit,
- Gründungszuschuss für eine selbständige Beschäftigung,
- Eingliederungsgutschein für ältere Arbeitnehmer,
- Berufsausbildungsbeihilfe für die erstmalige Ausbildung,
- Weiterbildungskosten zum Erwerb des Hauptschulabschlusses,
- besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen,
- Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und
- Kurzarbeitergeld und Wintergeld.
Neben dem Existenzgründungszuschuss ist hier die berufliche Rehabilitation der größte Ausgabenposten. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Erbracht werden können diese Leistungen bereits nach geltendem Recht nur, soweit nicht bereits durch allgemeine (Ermessens-) Leistungen eine Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden kann.
Nach Auffassung des Sozialverbands VdK gibt es hier keine wesentlichen Einsparungspotentiale, wenn man nicht Langzeitarbeitslosigkeit und Altersarmut verfestigen will.
3. Abschaffung des befristeten Zuschlags beim Arbeitslosengeld II
Die Bundesregierung sieht den befristeten Zuschlag beim Arbeitslosengeld II als überholt an.
Bewertung des Sozialverbands VdK:
Insbesondere ältere und gesundheitlich eingeschränkte Menschen trifft es besonders hart, wenn sie nach langjähriger Erwerbstätigkeit unverschuldet ihren Arbeitsplatz verlieren.
Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I hat dazu geführt, dass dieser Personenkreis in kurzer Zeit auf Fürsorgeniveau absinkt. Dies gilt unabhängig davon, wie lange die Menschen vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren, welche Beiträge sie geleistet haben und welche Qualifikation sie haben. Der auf zwei Jahre befristete Zuschlag beim Arbeitslosengeld II soll diesen sozialen Absturz verzögern und etwas abfedern.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des Sozialverbands VdK eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I notwendig. Eine Streichung des Zuschlags zum Arbeitslosengeld II ohne eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I wäre kontraproduktiv. Diese Leistung ist gerade im Hinblick auf die nach wie vor schlechten Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer nach wie vor notwendig.
Der Sozialverband VdK hält deshalb an seiner Forderung nach einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes I fest und lehnt eine einseitige Streichung des Zuschlags zum Arbeitslosengeld II ab.
4. Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrags für Arbeitslosengeld II-Empfänger
Die Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrags für Arbeitslosengeld II-Empfänger wird damit begründet, dass hierdurch der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gestärkt werde.
Bewertung des Sozialverbands VdK:
2006 wurde die Bemessungsgrundlage für Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitslosengeld II-Beziehern von 400 auf 206 Euro abgesenkt, was für die Betroffenen nach einem Jahr des Bezugs von Arbeitslosengeld II zu einem monatlichen Rentenzuwachs von 2,09 Euro führt.
Insbesondere bei längerer Arbeitslosigkeit sind diese Beträge im Hinblick auf die spätere Alterssicherung schon jetzt indiskutabel. Für viele Langzeitarbeitslose gerade in den neuen Bundesländern ist Altersarmut vorprogrammiert.
Eine Streichung dieser Beiträge würde zusätzlich dazu führen, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher in der Rentenversicherung nicht mehr pflichtversichert sind. Dies hätte zur Folge, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente oder ein Anspruch auf Leistungen der medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation nicht mehr begründet bzw. aufrechterhalten werden könnten.
Der Sozialverband VdK fordert deshalb, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher weiterhin rentenversicherungspflichtig sein müssen und darüber hinaus ihre
rentenrechtliche Absicherung verbessert wird.
5. Abschaffung des Elterngeldes bei Arbeitslosengeld II-Bezug
Die Abschaffung des Elterngeldes bei Arbeitslosengeld II-Bezug wird damit begründet, dass der Grundbedarf der betroffenen Familien durch die Regelsätze gesichert sei.
Bewertung des Sozialverbands VdK:
Nach Auffassung des Sozialverbands VdK trifft die Behauptung, dass der Grundbedarf durch die Regelsätze gesichert sei nicht zu. Gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ist davon auszugehen, dass die Regelleistungen das soziokulturelle Existenzminimum gerade von Kindern nicht abdecken.
Darüber hinaus soll das Anfang 2007 eingeführte Elterngeld nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied schaffen. Generell erhalten nicht erwerbstätige Elternteile den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen, und zwar unabhängig davon, ob sie Hartz IV beziehen oder über ein größeres Vermögen verfügen
Der Sozialverband VdK hält deshalb die Streichung des Elterngeldes für eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Kindern in Hartz-IV-Familien gegenüber Kindern in anderen Haushalten. In allen Haushalten besteht die Gemeinsamkeit, dass wegen der Kindererziehung ein Elternteil nicht erwerbstätig ist. Gerade Hartz-IV-Familien sind aufgrund der geringen finanziellen Ressourcen auf Elterngeld angewiesen, um die Startchancen des Kindes entsprechend der Zielsetzung des Elterngeldes zu verbessern. Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende ALG II Empfänger, die allein wegen fehlenden Kinderbetreuungsplätzen keine Arbeit aufnehmen können.
6. Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger
Die Bundesregierung hält die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger für angemessen, weil sich die Situation bei den Energiekosten entspannt habe.
Bewertung des Sozialverbands VdK:
Es ist aus Sicht des Sozialverbands VdK nicht wahrscheinlich, dass die Energiepreise künftig stabil bleiben oder gar sinken. Von der Streichung des Heizkostenzuschusses sind überproportional Rentner betroffen. Allein in 2005 waren rund 40 Prozent der Wohngeldempfänger Rentner.
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