Menschenrechte gelten auch in Krisenzeiten

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Mittwoch, 28.10.2009

Menschenrechte gelten auch in Krisenzeiten

Neue Monitoring-Stelle begleitet Umsetzung der UN-Konvention - Bundesregierung soll behindertenpolitische Ziele verfolgen
Themenfoto: Eine Frau im Roll sitzend, von hinten fotografiert

Im September durften rund 62 Millionen Bundesbürger ihr Kreuz bei der Bundestagswahl machen. Doch Menschen mit Behinderung, die einen Betreuer an ihrer Seite haben, sind vom Gang an die Urnen ausgeschlossen. "Ein gleichberechtigtes Wahlrecht sieht anders aus", sagt Dr. Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin.

Viele Anstrengungen werden noch nötig sein, damit Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte genießen dürfen wie alle anderen. Dessen ist sich Aichele bewusst. Er leitet die neue "Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention", die im Mai ihre Arbeit aufgenommen hat. Angesiedelt am Deutschen Institut für Menschenrechte soll hier die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überwacht und begleitet werden.

Rechte statt Fürsorge

Die Konvention gilt als Meilenstein auf dem langen Weg zur Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung. Seit März muss sich auch Deutschland an die Vorgaben halten. "Rechte statt Fürsorge" ist der zentrale Leitgedanke, der sich in allen Politikfeldern widerspiegeln soll.

"Deutschland hat einen klaren Auftrag bekommen. Die zukünftige Bundesregierung muss diesen Auftrag in ihren Koalitionsvertrag aufnehmen", fordert Aichele. Die praktische Umsetzung dürfe nicht von Finanzkrisen und Konjunkturschwächen abhängig gemacht werden.

"Die Verwirklichung der Menschenrechte ist keine Frage von guten oder schlechten Zeiten", betonte der Leiter der Monitoring-Stelle. Die schwierige Situation am Arbeitsmarkt treffe Menschen mit Behinderung besonders hart. "Für sie ist der Druck enorm groß. Größer als für alle anderen." Daher dürfe die Politik nicht tatenlos zusehen und konkrete Schritte auf unbestimmte Zeit vertagen.

Dass die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Handicap bei wichtigen politischen Entscheidungen immer noch vergessen werden, zeigt laut Aichele das Beispiel des Konjunkturpakets II: "50 Milliarden Euro werden investiert, aber nichts davon fließt in die Behindertenpolitik."

Eine neue "nationale Strategie" müsse her, damit das Thema Behinderung als Querschnittsaufgabe begriffen werde. Aichele und seine Mitarbeiter wollen als parteiunabhängige Politikberater diesen Umdenkungsprozess tatkräftig unterstützen. Behinderung müsse endlich als Bereicherung verstanden werden. Seite an Seite mit anderen Organisationen und Verbänden von Menschen mit Behinderung wollen sie dieses Ziel hartnäckig verfolgen.

Ein wichtiger Partner dabei ist der Sozialverband VdK. Seit Jahren fordert der Verband die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. "8,6 Millionen Menschen mit Handicap brauchen Barrierefreiheit, und zwar in allen öffentlichen Bereichen, unter anderem in Schulen, Universitäten, Ämtern, Gaststätten, Kinos, Theatern, Museen und Bahnhöfen", betonte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. "Wenn im Rahmen der Konjunkturpakete mehrere Milliarden Euro in die Sanierung von Straßen und Gebäuden investiert werden, müssen diese Maßnahmen nach den Richtlinien für barrierefreies Bauen und Wohnen erfolgen."

Inklusion an Schulen

Kernforderung des VdK sind mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Die Politik dürfe nicht länger tatenlos zusehen, wenn 30.000 Betriebe in Deutschland keinen einzigen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen, betonte Mascher. Für die VdK-Präsidentin ist außerdem die in der UN-Konvention geforderte "Inklusion" behinderter Kinder ein elementares Anliegen. "Kinder mit Behinderung gehören in die Regelschule, der Besuch einer Förderschule muss die zu begründende Ausnahme werden." In keinem anderen europäischen Land gebe es eine so starke Trennung zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern. "Schon im Kindergarten und in der Schule müssen die Fundamente für ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung gelegt werden. Nur so können tolerante Generationen heranwachsen, die die Vielfalt der Unterschiedlichkeit als Zugewinn schätzen", so Mascher. (ter)

Hintergrund:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im März 2001 gegründet. 2008 wurde das Institut von Bundesrat und Bundestag mit der Einrichtung einer Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenkonvention beauftragt. Die Stelle hat ihre Arbeit im Mai aufgenommen. Neben Politikberatung, Forschung sowie Öffentlichkeitsarbeit formuliert sie Empfehlungen an die Gesetzgeber und Regierungen in Bund und Ländern und nimmt Stellung zu menschenrechtlichen Fragen.

Kontakt:

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Deutsches Institut für Menschenrechte
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Telefon (0 30) 2 59 35 94 50
monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de

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