Erst den Antrag stellen, dann die Wand einreißen

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Donnerstag, 27.08.2009

Erst den Antrag stellen, dann die Wand einreißen

Wer seine Wohnung barrierefrei umbauen will oder muss, sollte sich vorab gut über die Kosten informieren
Themenfoto: Ein Fliesenleger bei der Arbeit

Erschrocken schaut Gertrud W. auf das Schreiben der Pflegekasse. Keinen Cent zahlt diese für den behindertengerechten Umbau des Badezimmers, den sie kurz entschlossen selbst in Auftrag gegeben hat.
"Ein Fehler, der leider immer wieder gemacht wird", sagt Sozialarbeiterin Christine Gaszczyk von der Beratungsstelle für technische Hilfen und Wohnraumanpassung beim VdK Berlin-Brandenburg.

Dabei wollte Gertrud W. nur das Beste für ihren Mann. Nach einem Schlaganfall war der 58-Jährige mehrere Wochen zur Rehabilitation in einer Klinik. Bei seiner Rückkehr sollte alles rollstuhlgerecht sein. Grundsätzliche Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist eine bewilligte Pflegestufe. Die hatte Manfred W. zwar schon, doch "wer mit dem Umbauen anfängt, bevor er die Wohnraumanpassung bei der Pflegekasse beantragt hat, verliert jeglichen Anspruch auf Kostenerstattung", warnt Gaszczyk.

Zuschuss der Pflegekasse

In der Regel gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 2557 Euro für die "Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes". Dazu zählt auch der behindertengerechte Umbau des Bades, beispielsweise durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, eines höhenverstellbaren Waschbeckens, eines erhöhten Toilettensitzes, eines rutschfesten Bodenbelags sowie Verlängerungshebeln an den Armaturen.

Gemeinsam mit Angehörigen prüft die Beraterin bereits vor der Rückkehr des Patienten aus dem Krankenhaus, was vorab in der Wohnung verändert werden kann. Gibt es Bodenschwellen? Sind die Türen breit genug für den Rollator oder Rollstuhl? Reicht der Platz im Bad aus?

Vor Baubeginn müssen ein formloser Antrag, ein Kostenvoranschlag und die Einverständniserklärung des Vermieters bei der Pflegekasse eingereicht werden. Jede Maßnahme, die einem baulichen Eingriff gleichkommt, muss vom Vermieter schriftlich erlaubt werden. Bei einem Neubau können die Mehrkosten für eine behindertengerechte Ausführung beantragt werden. Erst dann dürfen die Handwerker starten.
"Alle Anträge auf finanzielle Förderung müssen vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden", betont Christine Gaszczyk. Diese sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat vor Kurzem ein neues Förderprogramm zum altersgerechten Wohnen aufgelegt (www.kfw-foerderbank.de). Doch aus Sicht von VdK-Präsidentin Ulrike Mascher reicht das nicht aus. "Neben Darlehen zu niedrigen Zinsen sollte es feste Zuschüsse geben, die nicht zurückzuzahlen sind."

Eigenanteil von zehn Prozent

Bundesweit gilt, dass Pflegebedürftige einen Eigenanteil von zehn Prozent zu den Umbauten zuzahlen, der aber höchstens 50 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens betragen darf. Über 2557 Euro hinausgehende Kosten sind selbst zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen (Einkommen, Vermögen, Nichtzuständigkeit anderer Kostenträger wie beispielsweise der Pflegeversicherung) kann sich das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe an den Kosten für den Badumbau beteiligen.

Schwerbehinderte können die Ausgaben in ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ebenso geltend machen wie Haushalte, die ein behindertes Familienmitglied bei sich wohnen haben, das selbst keine Steuererklärung mehr abgibt. Stets müssen aber alle Aufwendungen einzeln belegt und erklärt werden. Auskünfte hierzu erteilt das Finanzamt.

Lebensqualität sichern

Auch wenn noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Wohnung den persönlichen Bedürfnissen des Alters angepasst werden soll, lohnt sich eine Beratung. Durch eine Wohnraumanpassung können Unfälle schon im Vorfeld vermieden werden, beispielsweise durch einen Arbeitssitzplatz in der Küche und Haltegriffe in Bad und WC. Das dient der Lebensqualität und dem Erhalt der Selbstständigkeit gleichermaßen. Anhand einer Checkliste, die in der Berliner Beratungsstelle erhältlich ist, kann man die Wohnung selbst auf Sicherheitsmängel überprüfen.

200 Hausbesuche hat Christine Gaszczyk im vergangenen Jahr gemacht, die Hälfte davon bei VdK-Mitgliedern. Sie hat Kostenvoranschläge auf unnötige Leistungen und überteuerte Produkte geprüft, unzählige Telefonate geführt und Anträge ausgefüllt. "Mit der Beratungsstelle an der Seite werden Menschen nicht so schnell über den Tisch gezogen", so ihre Erfahrung.

Doch wie findet man geeignete Handwerker? Christine Gaszczyk empfiehlt, stets als erstes mit dem Vermieter zu sprechen, denn dieser will oft die Firmen selbst aussuchen. Vorteil: Der Mieter kann anschließend nicht für eventuellen Pfusch verantwortlich gemacht werden. Die Vermieter finanzieren die Umbauten selbst und holen sich die Kosten in der Regel über moderate Mieterhöhungen zurück.
"Im Vergleich zu vor fünf Jahren haben sie den Trend erkannt und sind viel aufgeschlossener. Das gilt auch für viele Wohnungsbaugesellschaften", sagt die Sozialarbeiterin und gelernte Krankenschwester. Sie berät auch über technische Hilfsmittel aller Art und gibt Tipps für den behindertengerechten Kfz-Umbau. Zusammen mit dem Betroffenen wird individuell ermittelt, ob beispielsweise ein Hausnotruf erforderlich ist und ein Pflegebett, ein Badewannenlift und Bettlift benötigt werden. Dabei lautet das Ziel stets, auch bei Alter und Behinderung möglichst lange so selbstständig wie möglich zu Hause leben zu können. (sko)

 

Beratung:
Die Beratungsstelle in Berlin wird vom Land gefördert und steht allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung. Hausbesuche finden nach telefonischer Terminvereinbarung statt.

Kontakt:
Sozialverband VdK, Wohnraumanpassung/Hilfsmittelberatung, Berliner Straße 40-41, 10715 Berlin-Wilmersdorf, Telefon 030 86 49 10 19 (mit Anrufbeantworter).

Ähnliche Beratungsangebote gibt es auch in anderen VdK-Landesverbänden, zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen-Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

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