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VdK-Stellungnahme zum Entwurf des Behindertenberichtes der Bundesregierung
Die VdK-Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf des Berichts. Am 15. Juli 2009 wurde er vom Kabinett beschlossen. Den Bericht, der eine Bilanz über vier Jahre Behindertenpolitik ziehen soll, können Sie auf der Seite des BMAS direkt herunterladen oder bestellen:
Behindertenbericht 2009 auf der Seite des BMAS
Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. zum Entwurf des Behindertenberichts der Bundesregierung für die 16. Legislaturperiode
Bonn, den 6. Juli 2009
1. Allgemeine Bewertung
Der VdK begrüßt, dass die Bundesregierung im Juli den Behindertenbericht für die laufende Legislaturperiode beschließen wird und zwischenzeitlich ein innerhalb der Ressorts abgestimmter Entwurf vorliegt.
Die Konzentration auf die Bereiche Gleichstellung, Bildung, Beschäftigung, Leistungen zur Teilhabe und Barrierefreiheit ist sachgerecht. Der VdK begrüßt auch die Zielsetzung des Berichts, nicht nur Verbesserungen für die Lebenssituation behinderter Menschen zu dokumentieren, sondern auch Bereiche aufzuzeigen, "in denen wir noch vorankommen müssen".
Im Hinblick auf diese Zielsetzung hält der VdK die Bewertung im Vorwort, dass eine Bilanz "über vier Jahre erfolgreiche Behindertenpolitik" gezogen werde, für problematisch. Entsprechend werden dann nachfolgend im Berichtsentwurf unter "Schwerpunkte und wichtigste Ergebnisse des Berichts" ausschließlich positive Aussagen gemacht, die nicht nur beschönigen, sondern zumindest teilweise geeignet sind, über die tatsächliche Situation irrezuführen.
Beispielhaft wird auf die Möglichkeit verwiesen, die Eigenverantwortung behinderter Menschen durch die Gewährung von Leistungen des Persönlichen Budgets zu erhöhen (Seite 10 Mitte) und resümiert, diese neue Leistungsform werde von den Betroffenen grundsätzlich positiv aufgenommen. Gleichzeitig wird aber ersichtlich, dass von den in Deutschland lebenden 6,8 Millionen als schwerbehindert anerkannten Menschen nur circa 10.000 eine Budgetvereinbarung abgeschlossen haben. Dies zeigt deutlich, wie begrenzt das Modell angenommen wurde.
Die Feststellung, dass Teilhabe auch Fortschritt bei der Barrierefreiheit erfordert, ist richtig (Seite 12 Mitte). Die weiteren Ausführungen zum BGG verschleiern aber, dass dieses Gesetz Handlungszwang nur für den Bundesbereich schafft.
Bei den Ausführungen über fortschreitende Barrierefreiheit im Verkehr und bei der Mobilität (Seite 12 unten, 13) bleibt unerwähnt, dass diese Entwicklung durch das Fehlen von Standards der Barrierefreiheit im Bereich der ÖPNV-Ausschreibungen und die Tatsache, dass bisher - neben der Deutschen Bahn AG - nur wenige private Eisenbahnen ein Eisenbahn-Programm nach BGG vorgelegt haben, erheblich begrenzt wird.
In diesem Zusammenhang trifft die Aussage im Vorwort, dass in Deutschland das AGG dafür sorge, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben ohne Benachteiligung gestalten können, schlichtweg nicht zu.
Im zivilrechtlichen Bereich schützt das AGG behinderte Menschen nur beschränkt vor Benachteiligung. So erlaubt das AGG weiterhin, behinderte Menschen etwa bei privaten Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zu diskriminieren. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die im Entwurf vorliegende Antidiskriminierungsrichtlinie über das AGG hinausgeht. Es ist deshalb nicht sachgerecht, dass international die Bundesregierung die Verabschiedung dieser Richtlinie nicht unterstützt.
Im Bereich des Arbeitsrechts hat das AGG das schon für schwerbehinderte Menschen bestehende Benachteiligungsverbot auf behinderte Menschen ausgedehnt. Qualitativ hat sich in der betrieblichen Praxis aber der Schutz vor Diskriminierung bisher nicht wesentlich verbessert. Zu beobachten ist, dass viele Unternehmen beispielsweise mehr auf neutrale Stellenausschreibungen achten und Führungskräfte allgemein im AGG geschult haben. Auch werden Absagen an Bewerber gegebenenfalls neutraler formuliert. Hier hat eine gewisse Sensibilisierung stattgefunden. Dennoch geht es häufiger wohl darum, Regressforderungen zu vermeiden.
Allgemein festzustellen ist, dass die berufliche Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen nach wie vor bei weitem nicht zufriedenstellend ist.
Zur Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungschancen behinderter Menschen sind zwar Initiativen wie "job - Jobs ohne Barrieren", die dazu beitragen, Vorurteile bei Arbeitgebern über mangelnde Leistungsfähigkeit abzubauen und über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren, oder Programme wie "Job-4000", die durch gezielte Förderung eine bestimmte Zahl von Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplätzen für besonders betroffene behinderte Menschen schaffen, sicherlich hilfreich. Aus diesem Grund beteiligt sich der VdK auch durch zwei Projekte und Mitarbeit in Gremien aktiv an der Initiative "job - Jobs ohne Barrieren".
Positiv zu bewerten sind auch gesetzgeberische Maßnahmen wie das Persönliche Budget als neue Form der Leistungserbringung und neue Fördertatbestände wie die Unterstützte Beschäftigung. Diese Maßnahmen wirken aber eher punktuell und sind nicht geeignet, die berufliche Teilhabe behinderter Menschen generell und nachhaltig zu verbessern. Bei der Umsetzung des SGB IX ist im Berichtszeitraum eine Stagnation zu verzeichnen. Eine umfassende, möglichst frühzeitige trägerübergreifende Feststellung des Rehabilitationsbedarfs und eine entsprechende Leistungsgewährung unter Beachtung der Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen sind nicht gewährleistet. Notwendig ist nach Auffassung des VdK deshalb eine Weiterentwicklung des SGB IX, und zwar des Rehabilitations- wie des Schwerbehindertenrechts.
Als Meilenstein der Politik für behinderte Menschen sieht der VdK ebenfalls, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-Übereinkommen) ohne Vorbehalte ins deutsche Recht übernommen wurde. Damit das Übereinkommen aber zur Verwirklichung der vollen Teilhabe behinderter Menschen auch in Deutschland beitragen kann, müssen dessen Forderungen umgesetzt werden. Nach Auffassung des VdK ist hierzu ein nationaler auf 10 Jahre angelegter Aktionsplan mit den Schwerpunkten Bildung, Beschäftigung und Barrierefreiheit notwendig.
Der VdK begrüßt, dass in dem Berichtsentwurf solch ein Aktionsplan zumindest in Betracht gezogen wird. Nach Auffassung des VdK ist es nicht nur konsequent sondern auch notwendig, dass die Bundesregierung in dem Behindertenbericht einen solchen Aktionsplan auch beschließt.
weiterlesen:
2. Zu Ziffer 3 des Berichtsentwurfs "Gleichbehandlung"
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