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Grundrecht auf Respekt und Würde
Was ist, wenn ich mal Pflege brauche? Wird mein Angehöriger im Pflegeheim gut versorgt? Wer hilft mir, wenn ich schlecht betreut werde? Viele Menschen stellen sich solche Fragen, gerade angesichts von Berichten über teils skandalöse Zustände in Alten- und Pflegeheimen, aber auch in der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen.
Dabei wäre alles so einfach - wenn nur ein einziger Grundsatz beherzigt werden würde: das Grundrecht auf Respekt und Würde. Um diesem Grundrecht mehr Durchsetzung zu verschaffen, ist die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" erschienen.
In der Präambel der Charta heißt es: "Jeder Mensch hat uneingeschränkten Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit. Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen und dürfen in ihrer besonderen Lebenssituation in keiner Weise benachteiligt werden."
Die Broschüre wendet sich direkt und alltagsnah an den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und verzichtet komplett auf Juristendeutsch. Es handelt sich ohnehin um keinen rechtlich verbindlichen Text im Sinne eines Gesetzes oder einer Vorschrift. In der Charta werden aber die wichtigsten in der Bundesrepublik bestehenden Rechte zusammengefasst. Betroffene sollen sich damit ihrer Rechte bewusst werden und sich ermuntert fühlen, diese Rechte auch einzufordern. Wenn in der Betreuung etwas schief läuft, haben Pflegebedürftige, Angehörige, aber auch das Pflegepersonal mit der Charta eine Argumentationsgrundlage gegenüber den Verantwortlichen, also beispielsweise der Heimleitung oder dem Einrichtungsträger.
Die Charta umfasst acht Artikel, die um die Rechte bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit kreisen: Selbstbestimmung, körperliche und seelische Unversehrtheit, Privatsphäre, angemessene Pflege und Behandlung, Information und Aufklärung, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die freie Ausübung der Religion oder der eigenen Weltanschauung bis hin zu einem Sterben in Würde. Jeder der acht Artikel wird in der Broschüre ausführlich und mit Beispielen erläutert.
Beim Lesen der einzelnen Charta-Artikel wird schnell klar, dass es um die Einhaltung von eigentlich selbstverständlichen Menschenrechten geht. Beispielsweise heißt es unter Artikel 2 ("Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit"): "Niemand darf sich Ihnen gegenüber missachtend, beleidigend, bedrohend oder erniedrigend verhalten. Dazu gehört auch, dass man Sie stets mit Namen anzureden hat." Und es sind ja die in manchen Einrichtungen als "Kleinigkeiten" abgetanen Verhaltensweisen, die jedoch in der Summe die Pflegebedürftigen zu Menschen zweiter Klasse machen: Es wird nicht angeklopft, bevor jemand den Raum betritt, beim Telefonat hört die Pflegekraft zu, Briefe werden geöffnet ans Bett gebracht, fürs Essen in Ruhe bleibt mittags keine Zeit oder der Gang an die frische Luft wird verweigert.
Ganz zu schweigen von gravierenden Eingriffen wie dem Fixieren ans Bett, dem Ruhigstellen mit Medikamenten oder dem Hausverbot für kritische Angehörige. Ziel der Charta ist es, dass Betroffene - also Pflegebedürftige, Angehörige und das Pflegepersonal - ihren Beschwerden mit Hinweis auf die Charta Nachdruck verleihen können. Der Pflegealltag soll für alle Beteiligten transparenter, die Pflegequalität insgesamt verbessert werden.
Erarbeitet wurde die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" von 200 Experten und Vertretern pflegebedürftiger Menschen im Auftrag der Bundesministerien für Familie und für Gesundheit. (bsc)
Die kostenlos erhältliche Broschüre ist über den Publikationsversand der Bundesregierung zu beziehen. Hier die Kontaktdaten: Telefon 01805-778090, Fax 01805-778094
Email:
publikationen@bundesregierung.de
Internet:
www.pflege-charta.de.



