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Kommentar: Neue Wege in der Pflege
Zuerst die gute Nachricht: Ein Expertenbeirat des Bundesgesundheitsministeriums hat den Begriff der Pflegebedürftigkeit überarbeitet.
Der Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenzerkrankungen soll künftig bei der Pflegeeinstufung gleichberechtigt berücksichtigt werden. Damit wurde eine langjährige Forderung des VdK aufgegriffen. Die schlechte Nachricht: Die Vorschläge des Expertenbeirats werden wohl vor der Bundestagswahl im September nicht mehr umgesetzt. Der VdK fordert deshalb die Parteien auf, spätestens in der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Pflegereform auf den Weg zu bringen.
Einer der größten Geburtsfehler der Pflegeversicherung im Jahr 1995 war es, den Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf von Demenzerkrankten bei der Feststellung der Pflegestufen nicht zu berücksichtigen.
Seit 2002 wurde für den zusätzlichen Betreuungsbedarf ein kleiner Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Dieser wurde bei der letzten Pflegereform 2008 auf 100 bis 200 Euro pro Monat aufgestockt, das entspricht drei bis sieben Euro pro Tag. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit diesen Mini-Beträgen lässt sich die Pflege von Menschen mit Demenz zu Hause nicht organisieren. Bei dieser Pflegereform waren offenbar Finanzierungsfragen entscheidender als die Lebenswirklichkeit, sprich der Bedarf der Pflegebedürftigen und deren Angehöriger. Dies muss bei der nächsten Pflegereform anders werden.
Wogegen wir uns wehren werden, ist eine Umverteilung der Mittel von einer Gruppe der Pflegebedürftigen auf die andere. Die Einbeziehung der Demenzpatienten darf nicht zulasten der anderen Pflegebedürftigen gehen.
Bessere Pflege kostet Geld: Geld für eine bessere Betreuung der Menschen und Geld für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte.
Eine würdige Pflege im Alter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich nicht nur die Mitglieder der gesetzlichen Pflegekassen, sondern auch die Mitglieder der privaten Pflegekassen im Rahmen eines Risikostrukturausgleichs beteiligen müssen. Angesichts der gesetzlich definierten einheitlichen Leistungen ist dieser Schritt sinnvoll, um die Finanzspielräume für eine gute Pflege zu erweitern - ohne Leistungseinschränkungen für einzelne Gruppen von Pflegebedürftigen. (Ulrike Mascher)



