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Europa will Schutz vor Diskriminierung ausweiten
Wer einer Frau eine Lebensversicherung anbietet, die weitaus teurer ist als das gleiche Angebot für einen Mann, verstößt damit in der EU gegen das Verbot der Diskriminierung und kann verklagt werden.

Wer einem Rentner aufgrund seines Alters den Kredit verweigert aufgrund der Annahme, das Geld werde womöglich nicht zurückgezahlt, diskriminiert Menschen zwar aufgrund ihres Alters - doch zur Rechenschaft gezogen wird das bisher nicht.
Das soll künftig anders werden. Die Europäische Kommission hat im Sommer daher den Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die für den Schutz vor Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung, der Religion oder der Weltanschauung sorgt - und zwar außerhalb des Arbeitsmarktes. Denn für Arbeit und Beruf hat die Kommission schon zu Beginn des Jahrzehnts mehrere EU-Richtlinien verabschiedet, die in Deutschland nach langem innenpolitischem Streit vor zwei Jahren im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mündeten.
Das Verbot der Diskriminierung bei Dienstleistungsangeboten und der Versorgung mit Gütern gilt seither auch für Geschlecht und Herkunft, also für Mann und Frau und Menschen mit Migrationshintergrund. "Schon heute ist die Europäische Union in der Welt ein gutes Beispiel für den gelungenen Kampf gegen Diskriminierung", sagt Nikolaus van der Pas, Generaldirektor "Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit" bei der EU-Kommission. Doch dieser Kampf soll weitergehen.
Vladimir Spidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, hält es für "nicht akzeptabel", wenn ein Hotel einem homosexuellen Paar das Zimmer verweigert oder ein 80-jähriger keinen Bankkredit mehr bekommt. Künftig will die EU deshalb auch solche Diskriminierungen verbieten.
Der Zugang zu Bildung und Gesundheitsdiensten soll künftig allen gleichermaßen gewährleistet werden und ebenso der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Darunter fällt auch die Vermietung von Wohnungen. Ein Vermieter darf künftig behinderte Menschen nicht ablehnen, weil sie das Bild seiner Wohnanlage stören könnten. Ausgenommen vom strikten Verbot sind private Tauschgeschäfte. "Wenn ich einen Teil meiner Wohnung untervermieten will, kann ich mir den Untermieter natürlich weiterhin selbst aussuchen", meint Generaldirektor van der Pas. Ausgenommen sind auch Versicherungen. Will ein 60-jähriger eine Lebensversicherung abschließen, so wird sie auch künftig teurer sein als die Versicherung, die ein 20-Jähriger abschließt. Es ist keine Altersdiskriminierung, wenn geringere Laufzeiten ein Produkt teurer machen.
Keine Altersdiskriminierung
Artikel 4 der neuen Richtlinie sieht explizit die "Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen" vor. Gewährleistet sein muss danach der Zugang dieser Menschen zu "Sozialschutz, Vergünstigungen, Gesundheitsdiensten und Bildung sowie der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen". EU-Kommissar Spidla hat selbst einmal getestet, was es heißt, im Rollstuhl zu sitzen. Sein Fazit lautete: "In Europa gibt es noch viel zu viele Treppen."
Doch die wird es vermutlich weiterhin geben. Denn natürlich, so van der Pas, müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. "Wir können nicht erwarten, dass jedes Café in der ersten Etage einen Aufzug baut." Und so steht in Artikel 4 denn auch: "Diese Pflicht wird insofern begrenzt als sie entfällt, sollte ihre Erfüllung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen oder Veränderungen des Produkts oder der Dienstleistung erfordern."
Wer eine rollstuhlgerechte Rampe oder einen Aufzug baut, verändert sicherlich den Eingangsbereich seines Geschäfts und damit seines Produktes. "Durch diese Ausnahmen und vagen Formulierungen droht die erhoffte Schutzwirkung zu verpuffen", meint Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland.
Sozialpolitik fällt nicht in den Regelungsbereich der EU, sondern bleibt in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Ebenso steht es um die Bildungspolitik. Deshalb beeilt sich die Richtlinie auch zu betonen, dass die "Organisation der Bildung für Menschen mit Behinderungen" allein "Sache der Mitgliedstaaten" sei. Hirrlinger kritisiert auch dies.
Nachbessern ist nötig
Immerhin wurde die Bildungspolitik Deutschlands schon 2007 vom Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechtskommission, Vernor Muñoz Villalobos, dafür kritisiert, dass sie viel zu viele Kinder mit pädagogischem Förderbedarf (darunter auch viele Kinder mit Migrationshintergrund) in Sonderschulen isoliere und ihnen damit die Chancen auf einen anerkannten Schulabschluss und eine berufliche Zukunft nehme.
Muñoz empfahl den deutschen Bildungspolitikern, dem Beispiel vieler europäischer Nachbarn zu folgen und Kinder mit Förderbedarf in die Regelschulen zu integrieren. In Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Schweden und Norwegen existieren Sonderschulen schon seit Jahren nicht mehr, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen hier die Regelschulen.
Auch die UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte von behinderten Menschen, die Deutschland unterzeichnet hat, stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf inklusive Bildung und auf einen für sie zugänglichen Arbeitsmarkt haben. Vor diesem Hintergrund konstatiert Hirrlinger: "Die Regelungen der EU bleiben weit hinter unseren Erwartungen zurück", und er fordert: "Es muss dringend nachgebessert werden." (Karin Flothmann)



