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Eine Chance für Betrieb und Beschäftigte
Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der über 65-Jährigen um 6,4 Millionen zunehmen, die der Erwerbsfähigen dagegen um 5,3 Millionen sinken.
Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf Betriebe: Künftig werden immer weniger junge Arbeitskräfte zur Verfügung stehen - und das Durchschnittsalter der Beschäftigten steigen.
Mit der Verpflichtung zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) hat der Gesetzgeber 2004 versucht, Unternehmen auf diese Herausforderung vorzubereiten. Ob BEM für Betriebe mehr Chance oder Last bedeutet und welche Erwartungen Sozialverbände wie der VdK und Interessenvertretungen damit verbinden, war Thema einer Gesprächsrunde um BMAS-Staatssekretär Franz Thönnes im BFW Nürnberg.
"Deutschland wird immer älter - und das bedeutet, dass sich Betriebe auf alternde Belegschaften einstellen müssen", so Franz Thönnes, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Skandinavische Länder mit Beschäftigungsquoten von 60 Prozent bei älteren Menschen gingen hier mit gutem Beispiel voran.
Eine Entwicklung, die sich in deutschen Unternehmen bislang nicht widerspiegelt. "Nur knapp 50 Prozent der Betriebe beschäftigen Mitarbeiter jenseits der 50", kritisierte Walter Hirrlinger, Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland und forderte: "Jeder muss so lange arbeiten dürfen, wie er will und kann." Genau hier setzt Paragraf 84 SGB IX an: Sobald ein Mitarbeiter im Zeitraum eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen krank ist, muss sich das Unternehmen dieser Situation annehmen: Dabei gilt es, den Arbeitsplatz und die gesundheitliche Situation des Betroffenen aufeinander abzustimmen. Das Ziel: Erhaltung der Einsetzbarkeit im Betrieb und damit Erhalt des Arbeitsplatzes.
Erfahrungen aus der Praxis
Dass kleine und mittelständische Unternehmen an der Notwendigkeit eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht vorbeikommen, betonte Ingo Schömmel, Leiter der Abteilung Sozial- und Gesellschaftspolitik bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Allerdings kritisierte der Verbandsvertreter, dass "Paragraf 84 für Arbeitgeber nicht gerade mundgerecht abgefasst ist". Als "zahnlosen Tiger" bezeichnete dagegen Stephan Doll, Vorsitzender des DGB Mittelfranken, das Gesetz. Aus Sicht des DGB habe es zu wenig bindenden Charakter, "Gesundheit und Prävention müssten angesichts des demografischen Wandels eine große Rolle spielen", so Doll.
Wie Betriebe mit BEM gute Erfahrungen in der Praxis sammeln können, stellten drei Unternehmensvertreter dar. Als "ein wesentliches Element der Unternehmenskultur und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers", bezeichnete Frank Thomsen das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Der Personalmanager bei Autoliv, einem Unternehmen der Automobilbranche mit Sitz in Dachau, machte als Erfolgsfaktor für eine gelungene Umsetzung die Einbindung der Führungskräfte fest. Auf die aktive Einbeziehung der Mitarbeiter als zentrales Moment bei BEM, verwies auch Winfried Schuhmann, verantwortlich für betriebliche Sozialarbeit bei der Siemens AG.
Im Falle eines erkrankten Mitarbeiters setzen sich bei uns alle Beteiligten zusammen; im gemeinsamen Dialog entstehen Lösungen, die für beide Seiten - Betrieb und betroffenen Mitarbeiter - eine Win-win-Situation bedeuten. Wie wichtig ein Klima des gegenseitigen Vertrauens ist, unterstrich Peter Oberst, Personalleiter der Nürnberger RIBE GmbH. "Mitarbeiter müssen glauben, dass es der Betrieb gut mit ihnen meint." Bei dem Hersteller von Verbindungstechnik, der bereits vor über zehn Jahren mit einem Fehlzeitenmanagement eine Art Vorstufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements eingeführt hat, scheinen die Maßnahmen zu fruchten. Bei Ribe gibt es immer noch "echte 64-Jährige, die ihren Job machen", so Peter Oberst.
Während Großbetriebe BEM inzwischen als strategischen Gewinn betrachten, benötigen kleine Betriebe noch Unterstützung. Hier setzt das Projekt EIBE an, das praktikable Umsetzungsschritte für diese Betriebe entwickelt und das vom BFW Nürnberg koordiniert wird. "Die Chance von BEM liegt in der beidseitigen Wertschöpfung", so Werner Otte, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke. Als BEM-Experten aus eigener Erfahrung hält jedes BFW inzwischen Beratungsangebote für Betriebe der Region bereit. (Astrid Jaehn)
Weitere Infos:
In Paragraf 84 Absatz 2 SGB IX hat der Gesetzgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement für Unternehmen verpflichtend gemacht. Mit der Entwicklung von Kriterien zur Umsetzung eines solchen Managements hat das BMAS 2005 die AG Deutscher Berufsförderungswerke und das Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation im Rahmen des Projekts EIBE beauftragt.
Weitere Informationen:
www.eibe-projekt.de



