Soziales Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz BVG, Soldatenversorgungsgesetz SVG, Opferentschädigungsgesetz OEG)

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Soziales Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz BVG, Soldatenversorgungsgesetz SVG, Opferentschädigungsgesetz OEG)

Soldaten der Bundeswehr, die eine gesundheitliche Schädigung (Wehrdienstbeschädigung) erlitten haben, erhalten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Heilbehandlung und Rentenleistungen. Hinterbliebenenrenten sind ebenfalls vorgesehen.

Das gleiche gilt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für Gesundheitsschäden aufgrund militärischer Vorkommnisse bis zum Ende des 2. Weltkrieges.

Zuständige Behörde ist das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.

Die geltend gemachten Gesundheitsschäden werden nach den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit" (AHP 2008) bewertet und abgestuft in Zehner-Graden von 10 Prozent bis 100 Prozent eingestuft.

Rente wird aber erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 25 Prozent gezahlt.

Als Rechtsmittel kommen Widerspruch und anschließend Klage zum Sozialgericht in Betracht.

Wie hilft der VdK?

Der VdK berät seine Mitglieder bei allen Fragestellungen nach dem BVG und dem SVG, leistet rechtlichen Beistand im Verwaltungsverfahren und bei Verfahren vor den Sozialgerichten.}

Beispiel BVG: Bei einer Witwe wurde die Witwenrente nach dem BVG abgelehnt, weil die Behörde meinte, dass der Tod des Mannes nicht auf der (anerkannten) Kriegsverletzung beruht.

Der VdK erhob gegen den negativen Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht. In diesem Verfahren konnte schließlich nach Einholung von ärztlichen Gutachten die Witwenrente erstritten werden.


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