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Pflegegrad und Pflegeleistungen der gesetzlichen Pflegekasse
VdK-Vortrag „Älter werden in Kirchzarten“ wieder gut besucht

Personen von hinten, die einem Vortrag lauschen

© VdK OV Kirchzarten

Kirchzarten, 05.03.2024. Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Wie erfolgt eine Einstufung in den Pflegegrad? Was kann man tun, wenn die Leistungen zu niedrig sind? Darum ging es beim Vortrag „Älter werden in Kirchzarten“ am Mittwoch, 28. Februar, angeboten vom Sozialverband VdK Ortsverband Kirchzarten, Buchenbach und Stegen.

Über 80 Zuhörerinnen und Zuhörer kamen in den großen Speisesaal im Caritas Seniorenheim, um sich Informationen zu holen über ein Thema, welches früher oder später jeden betreffen kann. Andrea Biehler, VdK-Sozialrechtsreferentin, beleuchtete zunächst die aktuelle Situation der Pflege, wonach rund 2,6 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig seien. Über 70 Prozent würden derzeit zu Hause versorgt – um fast die Hälfte dieser Menschen kümmerten sich die Angehörigen.

Biehler gab einen Überblick über die neuen Pflegegrade mit Leistungsbeträgen und Möglichkeiten. Doch wer ist eigentlich pflegebedürftig? „Es gibt eine gesetzliche Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, diese wird jedoch vom MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, individuell begutachtet und entsprechend bewertet“, betonte die Referentin und empfahl, den Antrag frühzeitig bei der Pflegekasse zu stellen. Dies könnten aber auch Familienangehörige oder gute Bekannte übernehmen, wenn diese dazu bevollmächtigt würden.

Zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade würde dann der MDK herangezogen, welcher anhand verschiedener Kriterien wie die Möglichkeit zur Selbstversorgung, Mobilität, Verhalten oder kommunikative Fähigkeiten eine Begutachtung erstellt. Entsprechend dieses Gutachtens bekomme die pflegebedürftige Person dann einen Pflegegrad zugeteilt. Biehler hob dabei hervor: „Bei den monatlichen Pflegeleistungen muss man unterscheiden zwischen dem ‚Pflegegeld‘ und der ‚Pflegesachleistung‘.

Letzteres umfasse die Pflege, die von professionellen Pflegekräften erbracht wird. Sei man mit der Einteilung in den Pflegegrad jedoch nicht einverstanden, habe man auch die Möglichkeit, bei der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dieser müsse jedoch innerhalb von vier Wochen erfolgen – die Begründung könne nachgereicht werden.

Im Anschluss daran stellte Elisabeth Geromüller den Austausch Pflegender Angehöriger vor. Betroffene finden sich einmal im Monat im Katholischen Gemeindehaus am Kirchplatz in Kirchzarten ein. Dr. Iris Wernher informierte die Anwesenden außerdem über das Helferportal von SAGES eG, das im Internet unter www.sages-eg.org zu finden ist und unter anderem ein Online-Helferportal für Freiburg und Umgebung bietet. Vom Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald war Andreas Sendlbeck mit vor Ort.

Brigitte Mauz, Vorsitzende des VdK-Ortsverbandes, freute sich über das große Interesse an dem Vortrag, der bereits zum zweiten Mal in Kirchzarten stattfand.

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