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Vortrag: Was tun mit digitalen Dingen nach Todesfall?

VdK Kirchzarten, Buchenbach und Stegen informierte

„Auf ewig online? Den digitalen Nachlass regeln“ lautete der Titel des Vortrags zu dem der VdK Kirchzarten, Buchenbach und Stegen Mitglieder und Interessierte in die Talvogtei Kirchzarten eingeladen hatte. Denn die Thematik hat es in sich, wie Referent Hubert Klingele gleich eingangs verdeutlichte: „Wir werden alle etwas hinterlassen, materielle Dinge, Erinnerungen, Spuren. Heute erben die Angehörigen auch meist einen Computer oder ein Handy: Da gibt es das Onlinekonto, Rechnungen im E-Mail-Postfach oder das Profil auf Facebook.“

Vortragsveranstaltung zum digitalen Nachlass

Einmal mehr gab es beim VdK Kirchzarten, Buchenbach und Stegen wertvolle Vorsorge- und Verbrauchertipps.© Bernd Fischer

Klingele befasste sich auch mit so wichtigen Fragen wie „Wie an die Daten herankommen? Was geschieht mit Einträgen in Sozialen Medien? Und welche Rechte haben die Angehörigen überhaupt?“ doch zunächst erläuterte er die Begriffe „Digitaler und Materieller Nachlass“, ebenso „Digitales Erbe“.

Zum Digitalen Nachlass zählen Hard- und Software. Zugleich stellte Hubert Klingele klar: „Wir sind User, haben einen Account, sind in einer Community, tragen einen Nickname und eine Domain, bloggen, sind in den Sozialen Netzwerken unterwegs, kaufen online ein, tätigen unsere Bankgeschäfte online und vieles mehr.“ Schwierigkeiten ergäben sich unter Umständen, wenn der Provider im Ausland seinen Sitz hat und die gesetzlichen Regelungen nach deutschem Recht, wie die Paragrafen 1922 fortfolgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder auch Paragraf 305 BGB, nicht immer problemlos anerkannt würden, gab Klingele zu bedenken und bekräftige, dass das Persönlichkeitsrecht, Urheber- und Vermögensrecht sowie der Datenschutz auch nach dem Tod, also post mortem, gelten würden.

Die Möglichkeiten für den Erblasser zeigte der Experte anhand einer Checkliste auf: Empfehlenswert sei die Erstellung einer Liste mit allen Onlinekonten und den entsprechenden Zugangsdaten und die Berücksichtigung aller Endgeräte. Gleichwohl könne man festlegen, was mit welchen Daten geschehen solle und wer digitaler Nachlassverwalter werden solle, hob Hubert Klingele bei seinem Vortrag im Bürgersaal hervor. Er verwies auch auf die mittlerweile bei vielen Anbietern bestehende Möglichkeit, zu Lebzeiten Nachlasskontakte anzugeben oder beispielsweise sogenannte Konto-Inaktivitäts-Manager einzurichten.

Mit dieser Nachlassvorsorge könne der Erblasser zu Lebzeiten selbst über das Digitale Erbe bestimmen. Wichtig sei jedenfalls, die Liste mit den Onlinekonten, Zugangsdaten und Passwörtern stets aktuell zu halten und – in Papierform oder elektronisch – an einem sicheren Ort aufzubewahren. Zum Schluss der interessanten wie brisanten und sehr gut besuchten Veranstaltung zog die Ortsverbandsvorsitzende Brigitte Mauz das Fazit: „Materieller und Digitaler Nachlass sollten zu Lebzeiten geregelt werden.“

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