Durch alle Instanzen für ein Paar Schuhe
Um endlich die orthopädischen Maßschuhe zu erhalten, die ihm sein Arzt wegen einer Erkrankung an Diabetes Typ II verordnet hat, musste Udo Heiny aus dem Saarland einen langen Rechtsstreit führen. Dabei unterstützte ihn der VdK.
Udo Heiny ist gerade 65 Jahre geworden. Andere gehen dann erst in Rente. Doch arbeiten kann der frühere Versicherungskaufmann wegen seiner schweren Diabetes schon seit Jahren nicht mehr. Er kann nur noch 150 Meter am Stück gehen. „Dann sind die Schmerzen in den Füßen zu groß, und ich werde wackelig oder knicke um.“
Udo Heiny verbringt notgedrungen viel Zeit zu Hause. Er lebt mit seiner Frau zusammen. Sie ist für ihn eine große Stütze. Weil er aber nicht den ganzen Tag auf der Couch sitzen mag, fährt er regelmäßig für die Lebenshilfe Menschen mit Behinderung zur Arbeit.
Starke Schmerzen
Im Lauf der Jahre verschlimmerten sich die Schmerzen in seinen Füßen. Er muss hochdosierte Medikamente nehmen. Sein Arzt diagnostizierte bei ihm einen Knick-Senk-Spreizfuß und verschrieb ihm orthopädische Maßschuhe mit einem Schaft und diabetischen Einlagen. Der Schaft soll ihm einen besseren Halt geben, und die mit Weichschaum ausgekleideten Schuhe seine empfindlichen Füße beim Gehen schützen.
Das VdK-Mitglied beantragte am 15. Mai 2015 die verordneten Leistungen bei seiner Krankenkasse und legte einen Kostenvorschlag von rund 1560 Euro bei. Nach 25 Tagen lehnte die Krankenkasse den Antrag jedoch ab, weil angeblich die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Kasse hatte damit die Drei-Wochen-Frist verstreichen lassen, in der Anträge beschieden werden müssen.
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Schon mehr als sechs Jahre nervenaufreibendes Verfahren
Für Udo Heiny hatte das zunächst keine Bedeutung. Für ihn begann eine jahrelange Odyssee vom Sozialgericht über Landessozialgericht (LSG) bis zum Bundessozialgericht (BSGkurz fürBundessozialgericht), weil seine Krankenkasse sich beharrlich weigerte, die Kosten zu übernehmen. Vor dem BSGkurz fürBundessozialgericht stellten die Juristen der VdK-Bundesrechtsabteilung darauf ab, dass das Gericht im Sinne einer Genehmigungsfiktion entscheidet. Demnach hätte die Fristverletzung bei der Ablehnung des Antrags als Einverständnis mit der Versorgung gelten müssen. Und dann hätte die Kasse die Kosten übernehmen müssen. Doch das BSGkurz fürBundessozialgericht hatte kurz zuvor seine Rechtsprechung zur Genehmigungsfiktion geändert – und verwies den Fall zurück ans LSG.
Mittlerweile dauerte das nervenaufreibende Verfahren bereits sechseinhalb Jahre. Eine Zeit, die Udo Heiny viele Nerven gekostet hat: „Ich war psychisch angeknackst, hatte Wutausbrüche, ich war verzweifelt.“ Schließlich wechselte er aus lauter Frust die Krankenkasse. Als er bei seiner neuen Krankenversicherung die Schuhe mit den diabetischen Einlagen beantragte, erhielt er bereits nach einigen Tagen die Bewilligung. Er konnte es kaum glauben.
Dankbar für die Unterstützung des VdK
Auch wenn der VdK ihm einen langen Rechtsstreit nicht ersparen konnte, ist Heiny sehr dankbar für die jahrelange Unterstützung. „Der Externer Link:Landesverband Saarland und die VdK-Bundesrechtsabteilung haben mich nie im Stich gelassen und über drei Instanzen alles getan.“
Dem VdK beweist die Blockadehaltung der einen Kasse und die schnelle Bewilligung der anderen, dass oft willkürlich entschieden wird. Er fordert, die Ablehnungsquoten der einzelnen Krankenkassen transparenter zu machen und sie nicht nur nach Kassenarten zu publizieren.