Auf einen Blick
-
Pflegegrad beantragen
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss in der Regel ein Pflegegrad vorhanden sein. Der Pflegegrad wird bei der Pflegeversicherung beantragt. Er wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) festgelegt.
-
Widerspruch möglich
Ist die Einstufung aus Sicht der/des Betroffenen nicht korrekt, so kann ein Widerspruch eingelegt werden. Das muss innerhalb eines Monats nach Feststellung des Pflegegrads geschehen.
-
Der VdK hilft und berät
Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder bei der Antragstellung für einen Pflegegrad und hilft beim Widerspruch gegen die Einstufung, sollte dies notwendig sein.