Behindert - Was bedeutet das?
Eine Behinderung ist eine dauerhafte körperliche, geistige, sensorische oder psychische Beeinträchtigung, die die Fähigkeit einer Person beeinflusst, alltägliche Aktivitäten auszuführen oder sich in der Gesellschaft zu beteiligen.
Wie ist eine Behinderung im Sozialrecht definiert?
Eine Behinderung ist eine Einschränkung, die die Fähigkeiten, Aktivitäten oder die gesellschaftliche Teilhabe einer Person beeinträchtigt. Sie kann körperlich, geistig, sensorisch oder psychisch bedingt sein und variiert in der Schwere. Gemessen wird die Schwere einer Behinderung mit dem Externer Link:Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung).
Im Externer Link:Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist Behinderung in § 2 wie folgt definiert:
“Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.”
Laut Definition gelten demnach nicht nur körperliche Gebrechen als Behinderung. Auch Externer Link:seelische Erkrankungen - also zum Beispiel psychische Leiden wie etwa starke Depressionen, Psychosen oder Neurosen - können nach dieser Definition unter Umständen als Behinderung angesehen werden.
Als Abweichung vom "typischen Zustand" (siehe oben) ist der Verlust oder die Beeinträchtigung von - im jeweiligen Lebensalter - normalerweise vorhandenen körperlichen, geistigen oder seelischen Strukturen zu verstehen. Eine Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund einer solchen Erkrankung oder Schädigung in seiner Externer Link:Teilhabe am Leben in einem oder in mehreren Bereichen eingeschränkt ist.
Das SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX enthält die gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, von Schwerbehinderten und von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Darin festgehalten sind unter anderem Regelungen zu Nachteilsausgleichen, die Menschen mit Behinderungen in Anspruch nehmen können, zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und vieles mehr.